Abstinenznachweis und Abstinenzdauer
Abstinenznachweis bei Drogen, Führerscheinentzug
Abstinenznachweis:
Für die Frage, ob ein Führerscheininhaber in der Zukunft (wieder) geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen, spielt die Frage der Abstinenz von Drogen eine wesentliche Rolle. Es wird daher ganz regelmäßig überprüft werden, ob ein Betroffener weiterhin Drogen konsumiert oder er nachweisbar für viele Monate auf den Konsum verzichten kann.
Egal ob bei Cannabis oder bei anderen Drogen: Ist er drogenauffällig geworden, muss der Betroffene grundsätzlich damit rechnen, dass von ihm ein so genannter Abstinenznachweis gefordert werden wird. Sobald jemand mit Drogen auffällig geworden ist, sollte er daher jedweden Drogenkonsum unverzüglich einstellen, um einen Abstinenznachweis nicht zu gefährden.
Grundsätzlich dürfen die Abstinenznachweise nur von amtlichen Begutachtungsstellen durchgeführt werden. Der einfache Test beim Hausarzt reicht hierfür nicht. In der Regel lohnt es sich, sich vorab anwaltlich zu informieren, sich auf eine MPU vernünftig vorzubereiten und im Zweifelsfall eine Abstinenz nachzuweisen.
Viele Labore bieten Abstinenznachweise nach den Begutachtungskriterien an. Insofern ist damit zu rechnen, dass für einen Zeitraum von sechs Monaten beziehungsweise zwölf Monaten ein Abstinenznachweis gefordert wird.
Dieser sieht so aus, dass der Betroffene entweder mehrmals in dem oben genannten Zeitraum kurzfristig aufgefordert wird, eine Urinprobe abzugeben.
Gegebenenfalls kann der Abstinenznachweise auch durch eine Haarprobe rückwirkend erfolgen.
Bis einen Abstinenznachweis durchgeführt werden kann, wird in der Regel eine Zeit von mehreren Wochen verstreichen müssen, damit die Drogen im Körper in keiner Weise mehr nachgewiesen werden können, da sie erst nach Wochen nach dem letzten Konsum vollständig im Körper abgebaut worden sind. Wie lange es dauert, bis keinerlei Drogen mehr im Körper nachgewiesen werden können, hängt von der Art der Droge und von den Konsumgewohnheiten ab.
Je intensiver und länger der Konsum vorher angedauert hat, desto länger benötigt der Körper, um die Drogen abzubauen. Im Zweifel können vor der Abstinenz Tests gemacht werden, um dann eine Abstinenz gefahrlos durchführen zu können.
Die Kosten für einen Abstinenznachweis betragen durchschnittlich 300-600 €. Die Kosten sind von dem Betroffenen zu tragen.
Das VG München führt insoweit aus:
"In materieller Hinsicht kann - vorbehaltlich eines hier nicht erkennbaren Ausnahmefalls im Sinne der Vorbemerkung 3 zur Anlage 4 der FeV - die wegen Betäubungsmittelkonsum verloren gegangene Fahreignung gemäß Nr. 9.5 der Anlage 4 zur FeV frühestens nach einjähriger, nachgewiesener Abstinenz wiedererlangt werden. Diese Forderung nach einer einjährigen Abstinenz gilt nicht nur für den Fall der Abhängigkeit, sondern ist jedenfalls in entsprechender Anwendung "in allen Fällen eines die Fahreignung ausschließenden Betäubungsmittelkonsums (...) zu erheben"
Sie haben Fragen zu dem Thema Drogen im Straßenverkehr und Führerschein? Dann kontaktieren Sie uns gerne. Wir reagieren schnellstmöglich. Das Erstgespräch ist kostenlos.
Fachanwaltskanzlei RPP Prof. Platena und Partner
Rechtsanwalt Dr. André Pott
Telefon: 05231/ 308140
E-Mail: info@rpp.de
Oder schreiben Sie uns über das untenstehende Kontaktformular. Wir werden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen melden!