Anhörung durch Fahrerlaubnisbehörde nach Drogenfahrt
Anhörung durch Fahrerlaubnisbehörde nach Drogenfahrt
Vor einem Entzug der Fahrerlaubnis oder der Anordnung einer MPU muss der Betroffene in jedem Fall durch die Fahrerlaubnisbehörde angehört werden. Aus diesem Grund verschickt die Fahrerlaubnisbehörde vor einer Maßnahme regelmäßig Anhörungsbögen. Nicht selten wird in diesem Rahmen auch schon zum Beispiel nach Konsumgewohnheiten gefragt. Der Betroffene sollte sich nicht irgendwie gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde einlassen in der Hoffnung, dass diese in seinem Fall von dem Entzug der Fahrerlaubnis oder der Anordnung einer MPU absehen wird.
Viele Betroffene hoffen, dass die Fahrerlaubnisbehörde noch mal ein Auge zu drückt, wenn sie ihre Situation schildern und mitteilen, weshalb sie aus besonderen persönlichen Gründen Drogen konsumiert haben. Eine Einlassung ins Blaue hinein ist gefährlich und sollte nicht vorgenommen werden. Zuvor sollte der Betroffene sich anwaltlich beraten lassen.
Die Fahrerlaubnisbehörde hat bestimmte Vorgaben und kann nicht nach eigenem Ermessen und gut dünken einfach von einer Entziehung der Fahrerlaubnis absehen oder die Anordnung einer MPU unterlassen. Dies heißt nicht, dass man mit einer Fahrerlaubnisbehörde nicht auch über einige Punkte sprechen kann, um die Situation des Betroffenen zu verbessern. Eine Einlassung oder ein Gespräch sollte aber nur nach anwaltlicher Beratung erfolgen. Eine Äußerung ins Blaue hinein ohne anwaltliche Beratung ist gefährlich.
In jedem Fall sollte ein Betroffener sich vorher an anwaltlich beraten lassen, um gegenüber Fahrerlaubnisbehörde nichts falsches anzugeben.