Alkohol- und Cannabisverbot für Fahranfänger
Alkohol- und Cannabisverbot für Fahranfänger
Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger ist Alkohol und Cannabis beim Autofahren bis zum 21. Lebensjahr tabu. Hier drohen nunmehr folgende Strafen:
§ 24c StVG: Alkohol- und Cannabisverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
In der Probezeit nach § 2a StVG oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr ein alkoholisches Getränk oder die Substanz Tetrahydrocannabinol zu sich genommen oder die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks oder der Substanz Tetrahydrocannabinol angetreten
Geldbuße 250 €
Zudem droht bei Führerscheininhabern auf Probe noch Ärger mit der Fahrerlaubnisbehörde gegebenenfalls die Anordnung einer MPU. Wurden Sie daher Als Fahranfänger im Straßenverkehr mit THC und/oder Alkohol angehalten oder kennen Sie Ihren THC-Blutwert nicht, so setzen sich bitte zeitnah mit uns in Verbindung. Es muss in jedem Fall geklärt werden, ob nach dem Bußgeldbescheid noch eine MPU droht oder sogar der Entzug des Führerscheins wegen des Verdachts auf Cannabismissbrauch!
Viel wichtiger ist aber: Bei Anhaltspunkten für einen Cannabismissbrauch (z.B. durch das Verhalten des Betroffenen, tatsächliche oder vermeintliche Angaben gegenüber der Polizei vor Ort, hohe THC- oder THC-COOH-Werte, früherer Eintragungen in der Führerscheinakte, sonstige Umstände während der Fahrt etc.) wird die Fahrerlaubnisbehörde den Betroffenen anschreiben, eine MPU fordern, die Fahreignung prüfen oder die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung entziehen!
Wir helfen Ihnen weiter!
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Die Bewertungen sprechen für uns:
"Ich hatte mich letztes Jahr wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr beim Herrn Pott gemeldet und ich wurde telefonisch beraten.
Ich hatte immer das Gefühl in sicheren Händen zu sein und die Strategie wurde immer klar kommuniziert. In den Gesprächen habe ich auch seine Erfahrung und Kompetenz gemerkt. Die Strategie von Herrn Pott hat funktioniert und das Verfahren gegen mich wurde eingestellt. In Sachen Verkehrsrecht habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht und der Preis war wirklich fair.
Kann ich nur jedem weiterempfehlen! Danke an Herrn Pott und sein Team! Sehr freundliches und kompetentes Team! :)
Viele Grüße aus Bayern, Ideal Abazi"
Fachanwaltskanzlei RPP Prof. Platena und Partner
Rechtsanwalt Dr. André Pott
Telefon: 05231/ 308140
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