Beschlagnahme Führerschein
Beschlagnahme Führerschein
Stellt die Polizei einen Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr fest, der z.B. unter Alkohol und/oder Drogen ein Kraftfahrzeug geführt hat, droht der Entzug der Fahrerlaubnis also des Führerscheins. Eine Beschlagnahme des Führerscheins droht auch bei einer Unfallflucht (unerlaubten Entfernen vom Unfallort), einer Straßenverkehrsgefährdung, bei illegalen Rennen oder bei einer fahrlässigen Tötung im Straßenverkehr. Als erste Maßnahme kann die Polizei vor Ort sofort den Führerschein beschlagnahmen oder sicherstellen. Eine Beschlagnahme des Führerscheins erfolgt, wenn der Betroffene einer Sicherstellung des Führerscheins nicht zustimmt. Ab dem Moment der Beschlagnahme bzw. der Sicherstellung des Führerscheins darf der Betroffene dann kein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr mehr führen.
Die Beschlagnahme des Führerscheins ist eine sehr einschneidende Maßnahme, die für Betroffene oft gravierend ist. Insbesondere Betroffene, die aus beruflichen oder privaten Gründen auf Ihre Fahrerlaubnis zwingend angewiesen sind, wissen nicht, wie sie schnellstmöglich wieder an ihren Führerschein gelangen können und wie lange sie ggf. auf ihren Führerschein verzichten müssen.
Betroffene können sich gegen die Sicherstellung bzw. gegen die Beschlagnahme des Führerscheins wehren. Die Betroffenen können z.B. gegen die Beschlagnahme Widerspruch einlegen und die Herausgabe ihres Führerscheins verlangen. Hierüber muss die Staatsanwaltschaft innerhalb weniger Tage entscheiden. Wenn die Staatsanwaltschaft der Auffassung ist, dass der Führerschein nicht wieder herausgegeben werden darf, so muss sie beim zuständigen Amtsgericht einen entsprechenden Beschluss zur vorläufigen Entziehung des Führerscheins beantragen. Die Voraussetzungen richten sich nach § 111a StPO. Selbst wenn das Amtsgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis statt geben sollte, besteht immer noch die Möglichkeit hiergegen Beschwerde einzulegen.
Betroffene, deren Führerschein sichergestellt bzw. beschlagnahmt worden ist, müssen damit rechnen, dass gegen sie weiter ermittelt wird. Da in jedem Fall der Entzug der Fahrerlaubnis droht, sollten sich Betroffene unverzüglich an einen Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht wenden. Zunächst muss sich dann möglichst unverzüglich ein Überblick über die rechtliche und tatsächliche Situation verschafft werden. Dies geschieht durch eine unverzügliche Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft. Nach der Sichtung der Ermittlungsakte kann dann mit dem Betroffenen besprochen werden, ob die Beschlagnahme gerechtfertigt ist oder nicht und welche Schritte sinnvoll sind. Nicht selten kann innerhalb weniger Tage erreicht werden, dass der Führerschein nicht vorläufig entzogen und wieder herausgegeben wird.
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