Bußgeldbescheid und Führerscheinentzug nach Cannabiskonsum
Bußgeldbescheid und Führerscheinentzug nach Cannabiskonsum
Wer bekifft im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, muss mit drei verschiedenen Problemen rechnen.
1) Wegen der Fahrt unter Drogeneinfluss z.B. wegen Cannabis wird gegen den Betroffenen ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Hier droht für einen Ersttäter eine Geldbuße von 500 € und 1 Monat Fahrverbot. Damit ist die Sache aber nicht erledigt.
2) Zusätzlich zum Bußgeldbescheid wird von der Führerscheinbehörde auch geprüft, ob eine Führerscheinentzug anzuordnen ist. Der Betroffene muss je nach den festgestellten Werten mit einer Überprüfung seiner Fahreignung oder mit einem sofortigen Führerscheinentzug rechnen.
3) In einigen Fällen wird dann zusätzlich auch noch ein Ermittlungsverfahren gem. § 29 BtMG eingeleitet wegen Besitz von Drogen. Dies ist teilweise selbst dann der Fall, wenn gar keine Drogen bei der Polizeikontrolle gefunden wurde. Die Polizei geht dann davon aus, dass ja für den Konsum in der Regel auch der Besitz notwendig ist und daher eine Straftat beim Konsum vorgelegen hat. In der Regel kann aber durch den Verteidiger erreicht werden, dass diese Strafverfahren zeitnah eingestellt werden.
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