Bußgeldverfahren- anderen Fahrer angeben? Übernahme der Punkte
Bußgeldverfahren- anderen Fahrer angeben? Übernahme der Punkte
Wird jemand geblitzt oder wegen eines anderen Bußgeldverstoßes als Betroffener angeschrieben, so stellt sich oft die Frage, ob er nicht einfach eine andere Person als Fahrer angeben kann. Die Punkte würde ja dann nicht der „Täter“, sondern die andere Person bekommen. Teilweise wird auch damit geworben, dass die Punkte von einem anderen legal übernommen werden können.
Es ist dringend davon abzuraten, wahrheitswidrig eine andere Person als Fahrer zu benennen oder eine andere Person zu bitten, sich als Fahrer gegenüber der Behörde zu melden.
Die Behörden prüfen, ob der Fahrer tatsächlich derjenige ist, der z.B. auf dem Beweis Bild abgebildet ist. Hierzu können auch Vergleichsbilder von anderen Behörden abgefragt werden. Dies geschieht in der Praxis auch regelmäßig.
Sollte bei dem Abgleich die falsche Angabe des Fahrers auffallen, so droht die Einleitung eines Strafverfahrens wegen falscher Verdächtigung. Der Betroffene hat dann aus einer Bußgeldsache eine Strafsache gemacht.
Insofern ist festzuhalten, dass in keinem Fall eine andere Person wahrheitswidrig als Fahrer benannt werden sollte. Es gibt auch keine Möglichkeiten, z.B. gegen Erhöhung der Geldbuße von der Verhängung von Punkten abzusehen. Es gibt auch keine legale Möglichkeit, dass andere die Punkte für den Betroffenen „übernehmen“.
In jedem Fall sollte der Betroffene sich von einem Fachmann beraten lassen, um das weitere legale Vorgehen zu besprechen.