Cannabismissbrauch, MPU und Führerschein
Cannabismissbrauch, MPU und Führerschein
Cannabismissbrauch, MPU und Entzug des Führerscheins
Zusammen mit dem Cannabisgesetz wurde auch die rechtliche Grundlage der Führerscheinbehörden für die Überprüfung der Fahreignung geändert. Die Führerscheinbehörde muss bei der Frage, ob die Beibringung einer MPU, ein ärztliches Gutachten oder ein sofortiger Entzug des Führerscheins angeordnet werden kann, nunmehr nach § 13a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) entscheiden. Der neue § 13a FeV gilt seit dem 01.04.24.
Wichtig ist aber: Bei Anhaltspunkten für einen Cannabismissbrauch (z.B. durch das Verhalten des Betroffenen, tatsächliche oder vermeintliche Angaben gegenüber der Polizei vor Ort, hohe THC- oder THC-COOH-Werte, früherer Eintragungen in der Führerscheinakte, sonstige Umstände während der Fahrt etc.) wird die Fahrerlaubnisbehörde den Betroffenen anschreiben, eine MPU fordern, die Fahreignung prüfen oder die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung entziehen!
Die neue Regelung ist die logische Konsequenz , den Konsum und den Besitz von Cannabis in Grenzen zu legalisieren. Da Cannabis folglich dann auch nicht mehr als „Droge“ gilt, gelten für Cannabis anders als z.B. für sogenannte harte Drogen wie Heroin, Kokain oder Amphetamin, nunmehr grundlegend andere Regelungen.
Der neue § 13a FeV regelt für Cannabis im Wesentlichen Folgendes:
Die Führerscheinbehörde kann ein ärztliches Gutachten verlangen, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme von Cannabisabhängigkeit begründen.
Die Führerscheinbehörde kann ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) anfordern, wenn
a) nach dem ärztlichen Gutachten zwar keine Cannabisabhängigkeit, jedoch Anzeichen für Cannabismissbrauch vorliegen oder sonst Tatsachen die Annahme von Cannabismissbrauch begründen,
b) wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss begangen wurden,
c) die Fahrerlaubnis aus einem der unter den Buchstaben a und b genannten Gründen entzogen war oder
d) sonst zu klären ist, ob Cannabismissbrauch oder Cannabisabhängigkeit nicht mehr besteht.
In jedem Fall muss im Einzelfall geprüft werden, ob in Zukunft und auch für Fälle vor dem 01.04.24 die Führerscheinbehörde noch immer eine MPU oder ein ärztliches Gutachten verlangen darf.
Gleiches gilt natürlich für die Frage, ob ein (sofortiger) Entzug der Fahrerlaubnis wegen nachgewiesenem Cannabiskonsum (noch) rechtmäßig ist. Bei der Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangenem Entzug der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsums ist ebenfalls zu prüfen, ob die Behörde z.B. eine vorherige MPU noch immer anfordern darf.
Daher sollte in jedem Fall auch ein Bußgeldbescheid oder ein Strafverfahren nicht einfach hingenommen werden. Es droht immer noch die anschließende Überprüfung der Fahreignung durch die Führerscheinbehörde bzw. der sofortige Entzug der Fahrerlaubnis. Sollten Sie daher in Zukunft wegen des Besitzes oder des Konsums von Cannabis von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder einer anderen Behörde angeschrieben werden, sollten Sie die Vorwürfe auf jeden Fall überprüfen lassen, da trotz der neuen gesetzlichen Regelungen immer noch massive Probleme bezüglich des Führerscheins sich anschließend ergeben können.
Aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung ist derzeit es nur schwer absehbar, wie die Behörden in den Einzelfällen entscheiden. Leider gibt es auch noch keine gerichtlichen oder obergerichtlichen Entscheidungen. Hiermit ist wohl frühestens in ein paar Monaten zu rechnen.
Insbesondere aufgrund der geänderten für den Betroffenen vielversprechenden gesetzlichen Änderungen bei Cannabiskonsum und bei Cannabisbesitz, lohnt es sich umso mehr, die Rechtslage überprüfen zu lassen. Bitte lassen Sie keine Entscheidungen von Führerscheinbehörden, Bußgeldbehörden, Polizei oder Staatsanwaltschaft im Hinblick auf festgestellten Cannabiskonsum oder Cannabisbesitz ungeprüft rechtskräftig werden. Hierdurch würden Sie die Chance vergeben, Ihre Situation deutlich zu verbessern.
Wichtig ist aber: Bei Anhaltspunkten für einen Cannabismissbrauch (z.B. durch das Verhalten und durch Aussagen des Betroffenen, tatsächliche oder vermeintliche Angaben gegenüber der Polizei vor Ort, hohe THC- oder THC-COOH-Werte, frühere Eintragungen in der Führerscheinakte, sonstige Umstände während der Fahrt etc.) wird die Fahrerlaubnisbehörde den Betroffenen anschreiben, eine MPU fordern, die Fahreignung prüfen oder die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung entziehen!
Abstinenznachweis MPU Cannabismissbrauch
Wer im Straßenverkehr mit Cannabis im Blut auffällt, muss bei Anhaltspunkten für einen Cannabismissbrauch ( z.B. durch eigene Angaben im Rahmen der Polizeikontrolle, durch hohe Werte, Konsum mit anderen Drogen oder Alkohol) mit einer Überprüfung der Fahreignung durch die Führerscheinbehörde und einer MPU rechnen.
Im Rahmen der MPU muss dann trotz der Änderungen durch das Cannabisgesetz damit gerechnet werden, dass zum Bestehen der Nachweis einer Abstinenz von 6-15 Monaten notwendig ist.
Nach Aussage eines renommierten Verkehrspsychologen gilt folgendes:
"Auch bei reiner Cannabisfragestellung ist eine zugrundeliegende Konsumstörung nicht unwahrscheinlich. Dabei kann eine fortgeschrittene Cannabisproblematik bis hin zu einer Cannabisabhängigkeit vorliegen. In all diesen Fällen wäre dann auch Einhaltung von Cannabisabstinenz und Abstinenzbelege nötig. Je nach Konstellation müssen dann 6 – 15 Monate belegt werden.
Letztendlich wünscht der Gesetzgeber eine Angleichung an die Alkoholfragestellung. Auch nach Alkoholauffälligkeiten sind in der überwiegenden Zahl der Fälle Abstinenz und Belege nötig.
Nur bei minder schwerer Problematik ist es denkbar, dass ein kontrollierter Cannabiskonsum mit ausreichender Trennbereitschaft und zuverlässigem Trennvermögen geltend gemacht werden kann.
Die meisten unproblematischen Cannabiskonsumenten werden – wie auch die meisten unproblematischen Alkoholkonsumenten – nicht im Straßenverkehr auffällig. Nach einer Auffälligkeit im Straßenverkehr ist damit der Einzelfall kritisch zu prüfen."
Falls Sie keine ausreichende Abstinenz nachweisen können, was häufig der Fall sein wird, sprechen Sie uns gerne an. Wir besprechen dann gerne mit Ihnen, wie wir Ihnen helfen können.
Das neue Cannabisgesetz (CanG), Führerschein, Cannabispatienten und MPU
Was sich ändert für neue Taten und Altfälle?
Der Gesetzgeber hat nunmehr eine Gesetzesvorlage im Hinblick auf das Cannabisgesetz veröffentlicht. Sollte dieses Gesetz in der Form in Kraft treten, würden sich folgende Änderungen für Personen ergeben, die Cannabis besitzen, mit Cannabis (THC, THC-COOH) im Blut ein Fahrzeug geführt haben, denen ein Führerscheinentzug droht, die Cannabispatienten sind oder denen eine MPU bevorsteht.
Strafrecht:
Der Gesetzgeber erlaubt Erwachsenen über 18 Jahren mit dem geplanten Cannabisgesetz 25 g Cannabis zum Eigenkonsum in der Öffentlichkeit besitzen zu dürfen. Erwachsene Personen dürfen zudem insgesamt bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig zum Zwecke des Eigenkonsums privat anbauen. An ihrem Wohnsitz darf eine erwachsene Person insgesamt 50 g getrocknetes Cannabis zum Eigenkonsum besitzen.
Es gibt weitere Regelungen für sogenannte Anbauvereinigungen.
Für Altfälle soll ein Straferlass gelten, soweit die Strafe noch nicht vollstreckt ist und die Tat nach dem neuen Cannabisgesetz nicht mehr mit Strafe bedroht wäre.
Bußgeldverfahren wegen Fahrt unter Cannabis:
Die Fahrt unter dem Einfluss von Cannabis bleibt weiterhin strafbar. Hier wird offensichtlich auch keine (neue) Mindestgrenze normiert. Dies bedeutet, dass sich die Rechtslage bislang zumindest von Seiten des Gesetzgebers noch nicht geändert hat und jede Fahrt unter dem Einfluss von Cannabis, mithin mit derzeit 1 Nanogramm/Milliliter THC im Blut oder mehr, zu einem Ordnungswidrigkeitenverfahren gemäß § 24a StVG führt. Auch die dort angesetzten Fahrverbote und Bußgelder (Ersttäter 500 € und ein Monat Fahrverbot, höhere Strafen bei Mehrfachtätern) wurden nicht geändert.
Hier bleibt abzuwarten, ob die Rechtsprechung ihre Rechtsauffassung im Hinblick auf den Wert von 1 Nanogramm/Milliliter THC im Blut ändert und z.B. auf 3 Nanogramm/Milliliter im Blut erhöht. Es gibt insoweit Studien, die belegen, dass erst ab diesem Zeitpunkt von einer Beeinträchtigung der Fahreignung auszugehen ist. Hier muss die Weiterentwicklung der Rechtsprechung genau beobachtet werden. In geeigneten Fällen müssen hier auch obergerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden.
Anordnung einer MPU und Führerscheinentzug
Lesen Sie hierzu die Ausführungen oben. Bitte hier klicken!
Altfälle Führerscheinentzug nach Cannabisbesitz oder -konsum
Der Gesetzgeber plant, Eintragungen im Bundeszentralregister und damit offensichtlich auch im Fahreignungsregister zu tilgen, wenn die alten Fälle nach dem neuen Cannabisgesetz nicht mehr strafbar wären. Hier bietet sich für Personen, die durch eine solche Eintragung Nachteile bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis hätten, die Chance, die Situation für eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis z.B. durch Wegfall der Auflage, eine MPU vorzulegen, zu verbessern.
Es wäre hier zu prüfen, ob eine Löschung vorgenommen werden muss und wie sich eine solche Löschung im Rahmen der Wiedererteilung des Führerscheins auswirken würde.
Ihre kostenlose Erstanfrage
Probleme mit dem Führerschein wegen Drogen oder Alkohol? Fachanwalt Dr. Pott!
Bei nachgewiesenem Konsum von Drogen droht stets der Entzug des Führerscheins und zwar unabhängig davon, ob bzw. mit wieviel Drogen im Blut Sie im Straßenverkehr erwischt worden sind. Bereits der Besitz von Drogen wie Cannabis, Kokain etc. kann zu führerscheinrechtlichen Konsequenzen führen. Daher ist eine schnelle und fundierte Erstberatung sehr wichtig, um einen Führerscheinentzug möglichst zu vermeiden.
Rechtsanwalt Dr. André Pott ist Partner der Kanzlei RPP Prof. Platena und Partner und Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht.
Bereits seit über 15 Jahren hat sich Rechtsanwalt Dr. Pott auf strafrechtliche und verkehrsrechtliche Fälle spezialisiert. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht hat Rechtsanwalt Dr. Pott in vielen tausend Fällen Mandanten bundesweit geholfen, unter anderem weil sie unter Drogeneinfluss im Straßenverkehr ein Fahrzeug geführt haben bzw. mit Drogen aufgefallen sind.
Gerade bei den Themen Führerschein, Drogen und Straßenverkehr muss der Rechtsanwalt fundierte theoretische Kenntnisse haben. Noch viel wichtiger ist aber eine umfassende Erfahrung, damit erreicht werden kann, dass der Betroffene die Fahrerlaubnis entweder gar nicht erst verliert oder er schnellstmöglich wieder eine Fahrerlaubnis erhält. Dabei muss die besondere Bedeutung des Führerscheins für den Betroffenen berücksichtigt werden und es vor allem schnell gehandelt werden. Häufig laufen bereits Fristen der Fahrerlaubnisbehörde, der Polizei, der Bußgeldbehörde oder der Staatsanwaltschaft.
Sie haben Fragen zu dem Thema Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr und Führerschein? Dann kontaktieren Sie uns gerne. Wir reagieren schnellstmöglich. Das Erstgespräch ist kostenlos. Wir vertreten Mandanten seit über 15 Jahren bundesweit bei straf- und verkehrsrechtlichen Problemen.
Eine Ratsuchende schrieb uns:
"Vielen Dank für Ihre Rückmeldung, die mir wirklich geholfen hat.
Es ist wirklich sehr bedauerlich, wie schwer es für eine Privatperson ist, die richtigen Informationen.
Daran verzweifeln viele Betroffene, versuchen erst gar nicht ihr Recht zu bekommen und leiden still vor sich hin.
Schön, dass es solche Seiten, wie Ihre gibt, die Mut machen,kostenlos eine erste Einschätzung geben und so den Betroffenen doch den Mut geben zu kämpfen!
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe und Ihr Engagement"
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