Drogen und Alkohol bei E-Roller
In den letzten Jahren hat sich die Zahl der Beschuldigten, die mit einem Elektroroller (E-Roller) unter Alkohol-bzw-. Drogeneinfluss erwischt wurden, drastisch erhöht. Der Grund liegt auf der Hand: Überall stehen die Elektroroller (E-Roller) herum und verleiten dazu, schnell mal die letzten Meter nach Hause zu fahren. Gerne nutzen auch Jugendliche die Roller, um bekifft und/oder betrunken Spaß zu haben. Die Folgen für die Betroffenen sind aber erheblich.
Auch die Fahrt mit einem Elektroroller (E-Roller) unter Alkohol-bzw-. Drogeneinfluss kann zu einer Geldstrafe führen und den Entzug des Führerscheins bedeuten. Die überwiegende Anzahl von Amts- und Landgerichten sind der Auffassung, dass die Fahrt mit einem Elektroroller (E-Roller) unter Alkohol-bzw-. Drogeneinfluss zu einem sofortigen (vorläufigen) Entzug des Führerscheins berechtigt. Es droht dann eine Verurteilung wegen einer Trunkenheits-/ Drogenfahrt mit den regelmäßigen Folgen einer Geldstrafe, eines Entzuges der Fahrerlaubnis, einer Sperrfrist von 6 – 12 Monaten und ggf. einer MPU!
Einige Gerichte sehen dies aber auch anders, so z.B. das LG Düsseldorf (Beschluss vom 28.12.2020 (020 Qs 61/20). Das LG Düsseldorf ist der Auffassung, dass bei einer BAK von 1,86 Promille eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter aufgrund der im Vergleich zu schnelleren und schwereren Fahrzeugen geringeren Fremdgefährlichkeit keine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigt, wenn sich die Fahrt zur Nachtzeit bei nur geringem Verkehrsaufkommen ereignet hat.
Es gibt also gute Gründe, weshalb eine Fahrt mit einem Elektroroller (E-Roller) unter Alkohol-bzw-. Drogeneinfluss deutlich milder bestraft werden muss, als z.B. eine Fahrt mit einem Pkw.
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Probleme mit dem Führerschein wegen Alkohol = Fachanwalt Dr. Pott
Rechtsanwalt Dr. André Pott ist Partner der Kanzlei RPP Prof. Platena und Partner und Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht.
Bereits seit über 15 Jahren hat sich Rechtsanwalt Dr. Pott auf strafrechtliche und verkehrsrechtliche Fälle spezialisiert. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht hat Rechtsanwalt Dr. Pott in über 3000 Fällen Mandanten bundesweit geholfen, unter anderem weil sie unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr ein Fahrzeug geführt haben bzw. mit Alkohol aufgefallen sind.
Gerade bei den Themen Führerscheinentzug, Alkohol und Straßenverkehr muss der Rechtsanwalt fundierte theoretische Kenntnisse haben. Noch viel wichtiger ist aber eine umfassende Erfahrung, damit erreicht werden kann, dass der Betroffene die Fahrerlaubnis entweder gar nicht erst verliert oder er schnellstmöglich wieder eine Fahrerlaubnis erhält. Dabei muss die besondere Bedeutung des Führerscheins für den Betroffenen berücksichtigt werden und es vor allem schnell gehandelt werden. Häufig laufen bereits Fristen der Fahrerlaubnisbehörde, der Polizei, der Bußgeldbehörde oder der Staatsanwaltschaft.
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