Drogenfahrt unter Cannabiseinfluss ab 1 ng/ml
Drogenfahrt unter Cannabiseinfluss ab 1 ng/ml
Einfluss von Cannabis ab 1 ng/ml
Nicht zu beanstanden ist es allerdings, dass der Erstrichter den objektiven Tatbestand des § 24a Abs. 2 StVG angesichts des bei der dem Betroffenen entnommenen Blutprobe festgestellten THC-Gehalts von 1,4 ng/mL bejaht hat. Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde steht dies im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 2005, 349) und mehrerer Obergerichte (OLG Saarbrücken NJW 2007, 309, 311; OLG Karlsruhe NStZ 2007, 488; OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 249; OLG Bamberg DAR 2006, 286; OLG Bremen NZV 2006, 276; OLG Köln NStZ-RR 2005, 385, 386; s.a. Jagow u.a., Straßenverkehrsrecht 20. Aufl. 24a StVG Rn. 5a; Hentschel, Straßenverkehrsrecht 39. Aufl. 24a StVG Rn. 21), wie sie auch vom Senat vertreten wird (OLG Zweibrücken NJW 2005, 2168).
Oberlandesgericht Zweibrücken, Az: 1 Ss 178/08, Beschluss vom 06.01.2009
Sie haben Fragen zu dem Thema Drogen im Straßenverkehr und Führerschein? Dann kontaktieren Sie uns gerne. Wir reagieren schnellstmöglich. Das Erstgespräch ist kostenlos.
Fachanwaltskanzlei RPP Prof. Platena und Partner
Rechtsanwalt Dr. André Pott
Telefon: 05231/ 308140
E-Mail: info@rpp.de
Oder schreiben Sie uns über das untenstehende Kontaktformular. Wir werden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen melden!