Führerschein Drogen
Führerscheinentzug nach Drogenfahrt droht!
Erste Hilfe nach einer Fahrt unter Drogeneinfluss im Straßenverkehr!
1) Den richtigen Experten fragen!
Sobald ein Betroffener in eine Kontrolle der Polizei geraten ist und ein Drogenkonsum oder Besitz von Drogen festgestellt wurde, sollte sich der Betroffene schnellstmöglich mit einem Experten für Verkehrsrecht/Strafrecht in Verbindung setzen und möglichst zeitnah den Kontakt zu einem ausgewiesenen Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht suchen. Das gilt trotz des neuen Cannabisgesetzes! Es droht immer noch die Anordnung einer MPU oder der sofortige Führerscheinentzug. In Straf-, Bußgeld- und Führerscheinentzugsverfahren wegen des Besitzes und /oder Konsums von Drogen werden die Bereiche Verkehrsrecht und Strafrecht tangiert. Insofern ist das Fachwissen auf beiden Rechtsgebieten erforderlich.
Betroffene sollten sich daher unverzüglich mit uns in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen zu erörtern. Rechtsanwalt Dr. Pott ist Fachanwalt für Verkehrs- und Strafrecht und vertritt seit über 10 Jahren Mandanten in Straf-, Bußgeld- und Führerscheinentzugsverfahren nach einer Fahrt unter Drogeneinfluss im Straßenverkehr. Das erste Orientierungsgespräch ist kostenlos! Schreiben Sie uns und nutzen Sie das untenstehende Kontaktformular. Stecken Sie bitte nicht einfach den Kopf in den Sand und warten Sie nicht einfach, bis auch wir Ihnen nicht mehr helfen können!
2) Keine Aussage (mehr) machen!
Der Betroffene sollte ab dem Tag der Feststellungen zum Beispiel durch die Polizeikontrolle keinerlei Angaben mehr gegenüber der Staatsanwalt, Polizei und Gerichten und gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde ohne Rücksprache mit seinem Rechtsanwalt tätigen. Jede Äußerung gegenüber den Behörden wird im Zweifel in einem Strafverfahren, Führerscheinverfahren oder Bußgeldverfahren gegen ihn verwendet werden. Insbesondere Äußerung zum Konsumverhalten sind hier höchst problematisch und sollten in jedem Fall vermieden werden.
3) Einspruch gegen Bußgeldbescheid
Sie haben einen Bußgeldbescheid über 500 € und 1 Monat Fahrverbot erhalten? Legen Sie dagegen bitte fristgerecht (zwei Wochen nach Zustellung) Einspruch ein und melden Sie sich bei uns! Mit dem Bußgeldbescheid ist die Sache nämlich nicht zu Ende. Es droht in jedem Fall auch weiterhin der komplette Entzug der Fahrerlaubnis für 1 Jahr und länger durch die Führerscheinbehörde sowie eine MPU! Lassen Sie den Bußgeldbescheid daher nie rechtskräftig werden!
Achtung: Immer wieder berichten uns Mandanten das Gleiche! Polizeibeamte vor Ort hätten gesagt: Eine Fahrt unter Drogeneinfluss koste nur 500 € und 1 Monat Fahrverbot und damit sei die Sache erledigt! Diese Aussage ist falsch und verführt die Betroffenen leider zum Nichtstun! Dies gilt auch nach dem neuen Cannabisgesetz! Denn auch nach der neuen Regelung droht die Anordnung einer MPU oder der Entzug des Führerscheins, wenn Hinweise auf einen Cannabismissbrauch vorliegen.
Zudem wissen Betroffene natürlich nicht, wie hoch der Wert von Cannabis zum Zeitpunkt der Fahrt war, ob es noch Voreintragungen gibt im Fahreignungsregister, ob die Polizeiangaben oder weitere Hinweise (Verhalten des Betroffenen) in der Anzeige mit aufnimmt, die einen Cannabismissbrauch begründen können. Solange dies nicht geklärt ist, bleibt die Situation für die betroffenen unberechenbar nicht einschätzbar. Daher sollte in keinem Fall ein Bußgeldbescheid einfach so akzeptiert werden. Trotz der Änderungen zugunsten von Cannabiskonsumenten kann es ein böses Erwachen für die Betroffenen geben, wenn sich die für Fahrerlaubnisbehörde meldet und eine Überprüfung der Fahreignung anordnet. Leider haben Betroffene bis dahin viele Möglichkeiten verstreichen lassen, ihre Situation zu verbessern.
Tatsächlich drohen aber neben dem Bußgeld erhebliche weitere Folgen! Zum einen kann eine Straftat vorliegen mit der Folge einer deutlich höheren Geldstrafe und dem Entzug der Fahrerlaubnis für regelmäßig ein Jahr.
Viel wichtiger ist aber: Bei Anhaltspunkten für einen Cannabismissbrauch (z.B. durch das Verhalten des Betroffenen, tatsächliche oder vermeintliche Angaben gegenüber der Polizei vor Ort, hohe THC- oder THC-COOH-Werte, früherer Eintragungen in der Führerscheinakte, sonstige Umstände während der Fahrt etc.) wird die Fahrerlaubnisbehörde den Betroffenen anschreiben, eine MPU fordern, die Fahreignung prüfen oder die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung entziehen!
Betroffene sollten sich daher unverzüglich mit uns in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen zu erörtern. Rechtsanwalt Dr. Pott ist Fachanwalt für Verkehrs- und Strafrecht und vertritt seit über 15 Jahren Mandanten in Verfahren nach einer Fahrt unter Drogen- und/oder Alkoholeinfluss. Das erste Beratungsgespräch bieten wir kostenlos an, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt, und was Sie jetzt tun sollten! Oder schreiben Sie uns unter pott@rpp.de oder nutzen Sie das untenstehende Kontaktformular. Warten Sie bitte nicht, bevor man nichts mehr erreichen kann!
4) Sofortige Abstinenz
Konsumieren Sie ab sofort keinerlei Drogen mehr, da Sie damit rechnen müssen, dass Sie eine Drogenabstinenz gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde nachweisen müssen. Ggf. besteht die Möglichkeit durch eine Haarprobe die Abstinenz auch nachträglich noch für Monate nachzuweisen. Insofern sollten die Haare nicht unnötig gekürzt und im Zweifel auch nicht gefärbt werden.
5) Melden Sie sich bei uns!
Wir prüfen für Sie die Erfolgsaussichten und sagen Ihnen aus der Erfahrung von mehreren tausend Führerschein-, Bußgeld- und Strafverfahren, wie Sie aus der Situation am besten herauskommen! Werfen Sie die Flinte nicht einfach ins Korn. Wir können Ihnen in jedem Fall helfen. Unsere Gebühren übernimmt in der Regel Ihre Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht. Falls Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, besprechen wir mit Ihnen natürlich auch die anfallenden Kosten.
Sie haben Fragen zu dem Thema Drogen im Straßenverkehr und Führerschein? Dann kontaktieren Sie uns gerne. Wir reagieren schnellstmöglich. Das Erstgespräch ist kostenlos.
Fachanwaltskanzlei RPP Prof. Platena und Partner
Rechtsanwalt Dr. André Pott
Telefon: 05231/ 56818-0
E-Mail: info@rpp.de
Oder schreiben Sie uns über das untenstehende Kontaktformular. Wir werden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen melden!
Achtung!
Unabhängig von den Grenzwerten kommt auch eine Strafbarkeit z.B. wegen 316, 315c StGB in Betracht. Zudem ist damit zu rechnen, dass die Fahrerlaubnisbehörde entweder die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung entzieht oder zumindest eine MPU anordnet. Bitte lassen Sie daher in keinem Fall den Bußgeldbescheid rechtskräftig werden in der Annahme, damit hätte sich die Sache erledigt!
Ihre kostenlose Erstanfrage
Probleme mit dem Führerschein wegen Drogen = Fachanwalt Dr. Pott
Rechtsanwalt Dr. André Pott ist Partner der Kanzlei RPP Prof. Platena und Partner und Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht.
Bereits seit über 15 Jahren hat sich Rechtsanwalt Dr. Pott auf strafrechtliche und verkehrsrechtliche Fälle spezialisiert. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht hat Rechtsanwalt Dr. Pott in über 3000 Fällen Mandanten bundesweit geholfen, unter anderem weil sie unter Drogeneinfluss im Straßenverkehr ein Fahrzeug geführt haben bzw. mit Drogen aufgefallen sind.
Gerade bei den Themen Führerschein, Drogen und Straßenverkehr muss der Rechtsanwalt fundierte theoretische Kenntnisse haben. Noch viel wichtiger ist aber eine umfassende Erfahrung, damit erreicht werden kann, dass der Betroffene die Fahrerlaubnis entweder gar nicht erst verliert oder er schnellstmöglich wieder eine Fahrerlaubnis erhält. Dabei muss die besondere Bedeutung des Führerscheins für den Betroffenen berücksichtigt werden und es vor allem schnell gehandelt werden. Häufig laufen bereits Fristen der Fahrerlaubnisbehörde, der Polizei, der Bußgeldbehörde oder der Staatsanwaltschaft.
Bereits der Besitz von Drogen wie Cannabis, Amphetamin, Heroin, Kokain etc. kann zu führerscheinrechtlichen Konsequenzen führen.
Sie haben Fragen zu dem Thema Drogen im Straßenverkehr und Führerschein? Dann kontaktieren Sie uns gerne. Wir reagieren schnellstmöglich. Das Erstgespräch ist kostenlos.
Kanzlei RPP Prof. Platena und Partner
Telefon: 05231/ 308140
E-Mail: info@rpp.de
Oder schreiben Sie uns über das untenstehende Kontaktformular. Wir werden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen melden!
Ihre kostenlose Erstanfrage
Probleme mit dem Führerschein wegen Drogen = Fachanwalt Dr. Pott
Rechtsanwalt Dr. André Pott ist Partner der Kanzlei RPP Prof. Platena und Partner und Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht.
Bereits seit über 15 Jahren hat sich Rechtsanwalt Dr. Pott auf strafrechtliche und verkehrsrechtliche Fälle spezialisiert. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht hat Rechtsanwalt Dr. Pott in über 3000 Fällen Mandanten bundesweit geholfen, unter anderem weil sie unter Drogeneinfluss im Straßenverkehr ein Fahrzeug geführt haben bzw. mit Drogen aufgefallen sind.
Gerade bei den Themen Führerschein, Drogen und Straßenverkehr muss der Rechtsanwalt fundierte theoretische Kenntnisse haben. Noch viel wichtiger ist aber eine umfassende Erfahrung, damit erreicht werden kann, dass der Betroffene die Fahrerlaubnis entweder gar nicht erst verliert oder er schnellstmöglich wieder eine Fahrerlaubnis erhält. Dabei muss die besondere Bedeutung des Führerscheins für den Betroffenen berücksichtigt werden und es vor allem schnell gehandelt werden. Häufig laufen bereits Fristen der Fahrerlaubnisbehörde, der Polizei, der Bußgeldbehörde oder der Staatsanwaltschaft.
Bereits der Besitz von Drogen wie Cannabis, Amphetamin, Heroin, Kokain etc. kann zu führerscheinrechtlichen Konsequenzen führen.
Sie haben Fragen zu dem Thema Drogen im Straßenverkehr und Führerschein? Dann kontaktieren Sie uns gerne. Wir reagieren schnellstmöglich. Das Erstgespräch ist kostenlos.
Kanzlei RPP Prof. Platena und Partner
Telefon: 05231/ 308140
E-Mail: info@rpp.de
Oder schreiben Sie uns über das untenstehende Kontaktformular. Wir werden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen melden!