EU-Führerschein und Drogen
EU-Führerschein, Drogen und Alkohol
EU-Führerschein: Umgehung der MPU und Fahren ohne Fahrerlaubnis
Um den EU-Führerschein ranken sich viele Gerüchte. Einige meinen, es sei das Allheilmittel gegen jede behördliche Auflage in Deutschland wie z.B. die Auferlegung einer MPU. Andere behaupten, ein EU-Führerschein müsse grundsätzlich nicht von Deutschland anerkannt werden. Lesen Sie im Folgenden, was man bei einem EU-Führerschein beachten muss, denn die Regelung sind durchaus komplex:
Darf man mit einem EU-Führerschein in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen?
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich dafür entschieden, die erteilten Führerscheine gegenseitig anzuerkennen. In Deutschland bildet § 28 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) die Grundlage dafür, dass Führerscheine aus anderen EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich in Deutschland anzuerkennen sind. Dementsprechend müssen die deutschen Behörden einen EU-Führerschein aus Tschechien, Ungarn oder Polen etc. grundsätzlich anerkennen.
Leider zeigt die Praxis, dass es diesbezüglich nicht selten Probleme gibt und z.B. gegen die Betroffenen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 StVG eingeleitet werden. Auch die Amtsgerichte und Staatsanwaltschaften agieren hier oft unsicher und entziehen die Fahrerlaubnis, wenn auch nur vorübergehend, oft zu Unrecht.
Gilt ein EU-Führerschein in Deutschland auch ohne Umschreibung?
Die EU-Mitgliedstaaten müssen die jeweiligen Führerscheine auch ohne eine Umschreibung grundsätzlich anerkennen. Wer folglich in Deutschland mit einem EU-Führerschein fahren möchte, muss diesen grundsätzlich nicht umschreiben. Es darf mit diesem in Deutschland grundsätzlich ein Fahrzeug gefahren werden.
In welchen Fällen müssen deutsche Behörden EU-Führerscheine nicht anerkennen?
Auch die deutschen Behörden haben natürlich erkannt, dass viele einen EU-Führerschein machen, um drohende deutsche Auflagen wie z.B. eine MPU bei einem Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis in Deutschland zu umgehen. Daher haben deutsche Behörden lange versucht, diesen „Führerscheintourismus“ möglichst zu unterbinden. Es sollte aus Sicht der deutschen Behörden gerade nicht möglich sein, dass jemand in Deutschland vor der Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis eigentlich eine MPU hätte ablegen müssen und nur durch einen EU-Führerschein im Ausland diese Auflage umgehen kann.
Mittlerweile ist aber geklärt, dass die deutschen Behörden grundsätzlich nicht einfach einen EU-Führerschein ablehnen können, nur weil sie der Meinung sind, der Führerschein wäre nur deshalb im Ausland gemacht worden, um deutsche Auflagen zu umgehen.
Deutsche Behörden haben letztendlich nur die Möglichkeit einen EU-Führerschein nicht anzuerkennen, wenn sich aus dem EU-Führerschein selbst oder aus sogenannten unbestreitbaren Informationen des Ausstellermitgliedstaates ergibt, dass z.B. die Wohnsitzauflage nicht erfüllt worden ist.
EU-Führerschein und Sperrfrist
Wurde eine deutsche Fahrerlaubnis z.B. in einem Strafverfahren wegen einer Trunkenheitsfahrt oder wegen einer Fahrt unter Drogeneinfluss entzogen, so wurde in dem Urteil regelmäßig auch eine sogenannte Sperrfrist zur Wiedererteilung einer deutschen Fahrerlaubnis ausgesprochen.
Wurde der EU-Führerschein innerhalb einer von deutschen Gerichten festgesetzten Sperrfrist erteilt, so müssen die deutschen Behörden den EU-Führerschein auch in diesem Fall nicht anerkennen.
Was bedeutet die Wohnsitzauflage?
Ein EU-Führerschein muss nur dann anerkannt werden, wenn der Führerscheininhaber zum Zeitpunkt der Führerscheinausstellung seinen ordentlichen Wohnsitz mindestens 185 Tage lang im Ausstellerstaat hatte. Mit dieser Regelung soll gerade verhindert werden, dass Führerscheininteressenten für einige Tage ins Ausland fahren, dort einen Führerschein erwerben und dann hiermit in Deutschland fahren. Der Führerscheininhaber soll nur dann das Privileg haben, dass ein EU-Führerschein auch in allen anderen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt werden muss, wenn er tatsächlich 185 Tage seinen Lebensmittelpunkt in dem Ausstellerstaat, in dem der Führerschein ausgestellt worden ist, hatte.
Ergeben sich hieran Zweifel, so droht ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Denn wenn ein Führerscheininhaber einen EU-Führerschein unter Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis von 185 Tage erlangt hat, so darf er hiermit in anderen EU-Ländern nicht fahren. Er würde sich dann einer Straftat wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar machen-
Lohnt sich ein EU-Führerschein?
Einen EU-Führerschein im Ausland zu erwerben, kann sinnvoll sein. Der Interessierte muss allerdings drauf achten, dass sich im Internet viele schwarze Schafe tummeln. Es ist halt gerade nicht damit getan, schnell irgendwo irgendwelche Papiere herzubekommen gegebenenfalls für viel Geld, um dann damit in Deutschland fahren zu dürfen. In diesen Fällen droht grundsätzlich ein Ermittlungsverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Wenn jemand allerdings wirklich einen ordentlichen Wohnsitz im Ausland als Lebensmittelpunkt hat und nachweisen kann, so steht ihm die Möglichkeit offen, einen EU-Führerschein zu erwerben. Dieser muss dann auch von allen anderen EU-Mitgliedstaaten anerkannt werden.
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