E-Bike Fahrrad Alkohol Drogen Führerschein
Fahrradfahren unter Alkhol und Drogen
Wer im Straßenverkehr mit einem Fahrrad unter dem Einfluss von Alkohol und/oder Drogen fährt, riskiert seinen Führerschein. Zwar kann in einem Strafverfahren der Führerschein nicht entzogen werden. Ein Entzug des Führerscheins im Strafverfahren sieht das Gesetz nur bei einem Fahren mit einem Kraftfahrzeug vor. Ein normales Fahrrad ist kein Kraftfahrzeug. Anders sieht es schon wieder aus bei einem Elektrofahrrad (E-Bike). Hier drohen führerscheinrechtliche Konsequenzen schon im Strafverfahren
Aber auch schon bei einem normalen Fahrrad wird ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB eingeleitet. Wer alkoholisiert Fahrrad gefahren ist und alkoholbedingte Ausfallerscheinungen (z.B. Schlangenlinien) zeigt, muss mit einer Verurteilung zu einer Geldstrafe rechnen. Gleiches gilt für Fahrradfahrer, die mit mehr als 1,6 Promille gefahren sind, selbst wenn keine Ausfallerscheinungen vorlagen. Der Betroffene muss dann mit einer Geldstrafe rechnen, die für einen Ersttäter mit einem halben bis ganzen Monatsnettolohn anzusetzen ist.
Allerdings endet hier das Problem für den Betroffenen nicht. Nach einem Strafverfahren wird sich zumindest beim Wert oberhalb von 1,6 Promille die Fahrerlaubnisbehörde melden und eine Überprüfung der Fahreignung anordnen. Regelmäßig wird dann eine sogenannte MPU (Medizinisch-psychologische-Untersuchung) verlangt. Diese Konsequenz sollten die Betroffenen auf jeden Fall im Blick haben.
Auch schon im Strafverfahren muss der Betroffene daher gut darauf achten, welche Angaben er gegenüber dem Gericht macht. Die Erlaubnisbehörde hat im Zweifel Kenntnis aus der Strafakte und kann die Angaben des Betroffenen im Überprüfungsverfahren verwerten.
Betroffene sollten daher auf jeden Fall anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und sich zeitnah fundiert beraten lassen, bevor sie Angaben machen, die Ihnen am Ende doch noch den Führerschein kosten.
Sie haben Fragen zu dem Thema Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr und Führerschein? Dann kontaktieren Sie uns gerne. Wir reagieren schnellstmöglich. Das Erstgespräch ist kostenlos. Wir vertreten Mandanten seit über 15 Jahren bundesweit bei straf- und verkehrsrechtlichen Problemen.
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