Entzug der Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung
Entzug der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum
Wer als Inhaber einer Fahrerlaubnis mit Drogen erwischt wird oder sogar ein Fahrzeug unter der Wirkung von Drogen im Straßenverkehr geführt hat, muss damit rechnen, dass sich die Fahrerlaubnisbehörde sich bei ihm meldet und ihm schlimmstenfalls die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung entzieht. Dies gilt es zu vermeiden.
Besitz von Drogen
Wer nur im Besitz von Drogen von der Polizei angetroffen worden ist, der wird zunächst damit rechnen müssen, dass die Führerscheinbehörde den Konsum der Drogen hinterfragt.
Es geht in erster Linie also darum, zu erforschen, ob der Besitzer von Drogen auch Konsument von Drogen ist und wenn ja in welchem Umfang. Sobald die Führerscheinbehörde die Konsumgewohnheiten bei dem Betroffenen abfragt, ist Vorsicht geboten. Vor einer Antwort sollte sich der Führerscheininhaber in jedem Fall anwaltlich beraten lassen.
Konsum von Cannabis /THC
Nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darf die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel die Fahrerlaubnis/den Führerschein nicht mit sofortiger Wirkung entziehen, wenn es sich bei der konsumierten Droge nur um Cannabis/THC gehandelt hat. Ein sofortiger Entzug ist nur dann zulässig, wenn feststeht, dass der Betroffene regelmäßig Cannabis/THC konsumiert hat.
Ist ein regelmäßiger Konsum nicht nachweisbar, wird nur eine MPU angeordnet werden, um zu klären, ob der Führerscheininhaber noch geeignet ist, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen.
Konsum von harten Drogen
Soweit der Betroffene nachweislich harte Drogen wie Kokain, Amphetamin, Heroin etc. konsumiert hat, muss der Führerscheininhaber damit rechnen, dass der Führerschein mit sofortiger Wirkung entzogen wird. Das bedeutet, dass mit dem gleichen Schreiben, durch das die Straßenverkehrsbehörde dem Betroffenen die Fahrerlaubnis entzieht, auch die sofortige Vollziehung angeordnet wird. Diese Anordnung der sofortigen Vollziehung hat die Folge, dass der Betroffene unverzüglich keine Fahrerlaubnis mehr hat und demnach auch unverzüglich mit Erhalt der Entziehungsverfügung keine fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug mehr führen darf.
Rechtsmittel gegen Entziehung der Fahrerlaubnis
Sowohl gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis als auch gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Entziehung der Fahrerlaubnis besteht die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen.
Als Rechtsmittel gegen den Entzug der Fahrerlaubnis kommen hier in Betracht der Widerspruch als auch eine Klage in Form der sog. Anfechtungsklage.
Soweit Aussichten in der Hauptsache bestehen, macht es auch Sinn die Anordnung der sofortigen Vollziehung mit dem entsprechenden Rechtsmittel anzugreifen. Hier muss dann ein gesonderter Antrag gestellt werden. Das Gericht prüft dann summarisch, d.h. überschlägig, ob in der Hauptsache mit einem Erfolg zu rechnen ist. Für diesen Fall wird dann in der Regel auch die sofortige Vollziehung aufgehoben werden.
Wichtig ist, dass für den Fall, dass jemand eine entsprechende Verfügung von einer Fahrerlaubnisbehörde erhalten hat, die dortigen Rechtsmittelfristen beachtet. In der Regel betragen diese einen Monat ab Zustellung des Bescheides.
Bei einer Fristversäumnis ist ansonsten der Entzug der Fahrerlaubnis rechtskräftig und kann nur noch in Ausnahmefällen angegriffen werden. Sofern ist das wichtigste, keine Rechtsmittelfristen verstreichen zu lassen und sich möglichst zeitnah anwaltlich beraten zu lassen.