Führerscheinenentzug nach Cannabiskonsum
Führerscheinentzug nach Cannabiskonsum
Droht eine Führerscheinentzug nach Cannabiskonsum (THC)?
Demjenigen, der nach einem Cannabiskonsum ein Fahrzeug führt oder mit Cannabis (THC) erwischt wird, droht ein Führerscheinentzug. Wann ein Führerscheinentzug nach Cannabiskonsum oder bei einem festgestellten Besitz von Cannabis droht, lesen Sie im folgenden Text.
1) Bußgeld oder Straftat?
Wurde erstmals ein Kraftfahrzeug unter der Wirkung von Cannabis geführt, drohen 500 €, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte. Im Fall des Führerscheins auf Probe handelt es sich um einen A-Verstoß.
Liegt bereits eine Eintragung einer Entscheidung nach § § 24a StVG, 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister vor, drohen 1.000 €, 3 Monate Fahrverbot und 2 Punkte.
Liegen bereits mehrere Entscheidung nach §§ 24a StVG, 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister vor, drohen 1.500 €, 3 Monate Fahrverbot und 2 Punkte.
Unabhängig von den Grenzwerten kommt auch eine Strafbarkeit z.B. gemäß 316, 315c StGB in Betracht.
Zudem ist damit zu rechnen, dass die Fahrerlaubnisbehörde entweder den Führerscheinentzug oder zumindest eine MPU anordnet. Bitte lassen Sie daher in keinem Fall den Bußgeldbescheid/ den Strafbefehl rechtskräftig werden in der Annahme, damit hätte sich die Sache erledigt!
2) Grenzwerte beim Cannabiskonsum
Bei Cannabiskonsum wird häufig die Frage gestellt, ab wieviel ng/ml THC der Führerscheinentzug droht.
Wird ein Betroffener bei einer Polizeikontrolle mit drogentypischen Auffälligkeiten festgestellt, so wird in der Regel zunächst angeboten einen sogenannten Schnelltest zu machen. Weigert sich der Betroffene bzw. fällt der Schnelltest positiv aus, so wird eine Blutprobe entnommen. Die Blutprobe ist dann für das weitere Verfahren maßgeblich. Es gelten für die Einordnung des Betroffenen für die Bußgeldbehörde, die Strafgerichte bzw. Führerscheinbehörde die festgestellten Blutwerte.
Insbesondere bei Cannabis wird maßgeblich darauf abgestellt, welche THC- bzw. THC-COOH-Werte festgestellt worden sind. So ist zum Beispiel für die Frage, ob man von einem Einfluss von Drogen auf den Betroffenen ausgehen kann, ein Grenzwert von 1 ng/ml maßgeblich.
Des Weiteren kann die Führerscheinbehörde bzw. ein Verwaltungsgericht aus den entsprechenden Blutwerten Rückschlüsse auf das Konsumverhalten ziehen.
Hierfür ist dann zum einen der THC-Wert maßgeblich. Noch bedeutender kann allerdings der Wert des Abbauprodukts (THC-COOH-Wert) sein. Weist der Betroffene zum Beispiel einen Wert von 150 ng/ml THC-COOH auf, so kann die Führerscheinbehörde bzw. das Verwaltungsgericht von einem gelegentlichen Konsum ausgehen.
Die Blutwerte spielen folglich eine ganz wesentliche Rolle bei der Verteidigung von Mandanten. Diese Werte müssen nach einer Fahrt unter Drogen zwingend in Erfahrung gebracht und berücksichtigt werden. Nur so kann geklärt werden, ob eine und wenn ja, welche Ordnungsverfügung droht, ein Führerscheinentzug abgewendet werden kann oder ob ein Rechtsmittel gegen einen Entzug der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde aussichtsreich ist.
3) Angaben zum Konsumverhalten
Wer nach dem Konsum von Cannabis oder mit Cannabis festgestellt worden ist, wird von der Führerscheinbehörde ggf. angeschrieben und aufgefordert, sein Konsumverhalten mitzuteilen. Hier sollte der Betroffene sehr vorsichtig sein. Denn falsche Angaben durch den Betroffenen führen ggf. erst dazu, dass die Führerscheinbehörde eine MPU oder den sofortigen Führerscheinentzug wegen Cannabiskonsum anordnen kann. Nur wer tatsächlich glaubhaft begründen kann, dass es sich um einen Erstkonsum von Cannabis gehandelt hat, kommt um eine MPU bzw. um einen Führerscheinentzug herum.
Lassen Sie sich bitte vor einer Einlassung daher fachanwaltlich beraten!
4) Droht ein Führerscheinentzug bei einem einmaligen Cannabiskonsum?
Bei einem nur einmaligen Cannabiskonsum darf die Führerscheinbehörde nicht ohne weiteres den Führerscheinentzug anordnen.
Auch bei einem nur einmaligen Cannabiskonsum (Erstkonsum) muss der Betroffene allerdings ggf. mit einer Überprüfung seiner Fahreignung rechnen. Hier kann die Behörde ggf. ein ärztliches Gutachten anordnen.
Allerdings rechtfertigt der einmalig festgestellte bloße Besitz von Cannabis , also ohne Teilnahme am Verkehr, rechtfertigt für sich allein nicht die Anordnung, ein ärztliches Gutachten beizubringen. (OVG Koblenz, Beschluss vom 21. 11. 2008 - 10 B 11149/08)
Nach einer Teilnahme am Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss bedarf es der ausdrücklichen Berufung des Fahrerlaubnisinhabers auf einen Erstkonsum und der substanziierten und glaubhaften Darlegung der Einzelumstände dieses Konsums, um nicht von einem jedenfalls gelegentlichen Cannabiskonsum ausgehen zu können. (OVG Koblenz, Beschluss vom 2. 3. 2011 - 10 B 11400/10)
5) Droht ein Führerscheinentzug bei einem gelegentlichen Cannabiskonsum?
Bei einem gelegentlichen Cannabiskonsum droht der Führerscheinentzug. Wer als Betroffener mit einem gelegentlichem Cannabiskonsum auffällt, muss zumindest mit der Anordnung einer MPU rechnen. Was ist ein "gelegentlicher Konsum"?
Eine "gelegentliche" Cannabiseinnahme setzt einen mehrmaligen Cannabiskonsum voraus. Gelegentlicher Konsum von Cannabis liegt daher im rechtlichen Sinne schon vor, wenn der Betroffene in zumindest zwei selbständigen Konsumvorgängen Cannabis zu sich genommen hat und diese Konsumvorgänge einen gewissen, auch zeitlichen Zusammenhang aufweisen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - BVERWG Aktenzeichen 3C313 3 C 3.13 - Buchholz 442.10 STVG 3 StVG Nr. 16 Rn. 19 ff. m.w.N.).
Aber auch bei einem gelegentlichen Cannabiskonsum, darf die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel nicht ohne weitere Aufklärung sofort den Führerscheinentzug anordnen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht nochmals ausdrücklich klargestellt.
Allerdings muss der Betroffene auf jeden Fall damit rechnen, dass seine Fahreignung von der Behörde überprüft wird. Darauf sollte sich der Betroffene vorbereiten, denn er muss mit einem ärztlichen Gutachten, einer MPU („Idiotentest“) und/oder mit einer nachzuweisenden Abstinenz von mindestens 6 Monaten rechnen. Bei einem gelegentlichen Konsum sollte sich der Betroffenen unbedingt durch uns beraten lassen.
6) Droht ein Führerscheinentzug bei einem regelmäßigen Cannabiskonsum?
Bei einem nachgewiesenen regelmäßigen Cannabiskonsum ist die Behörde verpflichtet, den sofortigen Führerscheinentzug anzuordnen. Es stellt sich allerdings die Frage, ob die Behörde den regelmäßigen Cannabiskonsum tatsächlich beweisen kann. Wenn die Führerscheinbehörde dem Betroffenen den regelmäßigen Cannabiskonsum nachweisen kann, z.B. aufgrund hoher THC- oder COOH-Werte im Blut, muss der Betroffene mit dem sofortigen Führerscheinentzug rechnen.
Nicht selten führen auch erst die Angaben des Betroffenen gegenüber der Polizei oder der Führerscheinbehörde dazu, dass die Behörde rechtmäßig von einem nachgewiesenen regelmäßigen Cannabiskonsum ausgehen kann.
7) Droht ein Führerscheinentzug bei einem Besitz von Cannabis?
Wer Cannabis besitzt und von der Polizei erwischt wurde, muss mit einer Überprüfung der Fahreignung rechnen. Ein unmittelbarer Führerscheinentzug droht nicht. Sollten aber falsche Angaben zum Cannabiskonsum gemacht werden oder sollte eine Begutachtung negativ verlaufen, so droht im Folgenden eine sofortige Führerscheinentziehung.
8) MPU, ärztliches Gutachten, Cannabiskonsum
Sobald die Fahrerlaubnisbehörde Tatsachen erfährt, die an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs Zweifel aufkommen lässt, wird diese handeln und den Betroffenen kontaktieren.
Ja nach dem, welche Informationen die Führerscheinbehörde erhalten hat, kann sie bei dem Betroffenen eine MPU (medizinisch-psychologische-Untersuchung), ein medizinisches Gutachten zur Klärung des tatsächlichen Drogenkonsums oder die sofortige Führerscheinentziehung anordnen.
9) Drei Beispielsfälle:
Der THC-OHHC-Wert ist hoch. Der Betroffene hat gegenüber der Polizei eingeräumt jeden Tag Cannabis zu rauchen. Hier wird die Fahrerlaubnisbehörde die sofortige Führerscheinentziehung veranlassen.
Ein Autofahrer wird mit einem Wert von 5 ng/ml THC beim Autofahren erwischt. Die Fahrerlaubnisbehörde wird von dem Führerscheininhaber eine MPU abfordern. Wird diese nicht bestanden oder weigert sich der Betroffene mitzuarbeiten, wird der Führerschein entzogen.
Ein Führerscheininhaber wird mit ein paar Gramm THC außerhalb des Straßenverkehrs angetroffen. Die Fahrerlaubnisbehörde wird den Betroffenen nach seinen Konsumgewohnheiten befragen bzw. ggf. bereits ein medizinisches Gutachten zur Klärung des tatsächlichen Drogenkonsums anordnen.
Kann ich eine MPU bei Cannabiskonsum bestehen?
Eine MPU kann von Betroffenen, die Cannabis konsumieren durchaus bestanden werden. Hierzu gehört aber eine individuelle und rechtzeitige Vorbereitung. Der Betroffene muss wissen, ob er die MPU aus tatsächlichen und zeitlichen Gründen bestehen kann. Lassen Sie sich beraten, denn ohne vernünftige Beratung vergeuden Sie viel Geld und Zeit ohne Führerschein. Sie müssen wissen, ob es sich überhaupt lohnt eine MPU anzugehen und welche Alternativen es sonst gibt.
10) 5 Goldene Regeln bei einem drohenden Führerscheinentzug nach Cannabiskonsum!
1) Den richtigen Experten fragen!
Sobald ein Betroffener in eine Kontrolle der Polizei geraten ist und ein Cannabiskonsum oder der Besitz von Cannabis festgestellt wurde, sollte sich der Betroffene schnellstmöglich mit einem Experten für Verkehrsrecht/Strafrecht in Verbindung setzen und möglichst zeitnah den Kontakt zu einem ausgewiesenen Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht suchen. In Straf-, Bußgeld- und Führerscheinentzugsverfahren wegen des Besitzes und/oder Konsums von Drogen werden die Bereiche Verkehrsrecht und Strafrecht tangiert. Insofern ist das Fachwissen auf beiden Rechtsgebieten erforderlich.
2) Keine Aussage (mehr) machen!
Der Betroffene sollte ab dem Tag der Feststellungen zum Beispiel nach der Polizeikontrolle keinerlei Angaben mehr gegenüber der Staatsanwalt, Polizei und Gerichten und gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde ohne Rücksprache mit seinem Rechtsanwalt tätigen. Jede Äußerung gegenüber den Behörden wird im Zweifel in einem Strafverfahren, Führerscheinverfahren oder Bußgeldverfahren gegen ihn verwendet werden. Insbesondere Äußerung zum Konsumverhalten sind hier höchst problematisch und sollten in jedem Fall vermieden werden.
3) Einspruch gegen Bußgeldbescheid
Sie haben einen Bußgeldbescheid wegen einer Fahrt unter Cannabiseinfluss über 500 € und 1 Monat Fahrverbot erhalten? Lassen Sie den Bußgeldbescheid bitte nicht rechtskräftig werden. Mit dem Bußgeldbescheid ist die Sache nämlich nicht zu Ende. Es droht in jedem Fall auch weiterhin der komplette Entzug der Fahrerlaubnis für 1 Jahr und länger durch die Führerscheinbehörde sowie eine MPU! Lassen Sie den Bußgeldbescheid daher nie rechtskräftig werden und melden Sie sich sofort bei uns.
4) Sofortige Abstinenz
Konsumieren Sie ab sofort keinerlei Drogen mehr, da Sie damit rechnen müssen, dass Sie eine Drogenabstinenz gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde nachweisen müssen. Ggf. besteht die Möglichkeit durch eine Haarprobe die Abstinenz auch nachträglich rückwirkend noch für bis zu 6 Monaten nachzuweisen. Insofern sollten die Haare nicht unnötig gekürzt und im Zweifel auch nicht gefärbt werden.
5) Melden Sie sich bei uns!
Wir prüfen für Sie die Erfolgsaussichten und sagen Ihnen aus der Erfahrung von mehreren tausend Führerschein-, Bußgeld- und Strafverfahren, wie Sie aus der Situation am besten herauskommen! Werfen Sie die Flinte nicht einfach ins Korn. Wir können Ihnen in jedem Fall helfen. Unsere Gebühren übernimmt in der Regel Ihre Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht. Falls Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, besprechen wir mit Ihnen natürlich auch die anfallenden Kosten.
Sie haben Fragen zu dem Thema Drogen im Straßenverkehr und Führerscheinentzug? Dann kontaktieren Sie uns gerne. Wir reagieren schnellstmöglich. Das Erstgespräch ist kostenlos.
Fachanwaltskanzlei RPP Prof. Platena und Partner
Rechtsanwalt Dr. André Pott
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Führerscheinentzug wegen Cannabis = Fachanwalt Dr. Pott
Rechtsanwalt Dr. André Pott ist Partner der Kanzlei RPP Prof. Platena und Partner und Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht.
Bereits seit über 15 Jahren hat sich Rechtsanwalt Dr. Pott auf strafrechtliche und verkehrsrechtliche Fälle spezialisiert. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht hat Rechtsanwalt Dr. Pott in über 3000 Fällen Mandanten bundesweit geholfen, unter anderem weil ein Führerscheinentzug nach Cannabiskonsum drohte.
Gerade bei den Themen Führerscheinentzug, Cannabis und Straßenverkehr muss der Rechtsanwalt fundierte theoretische Kenntnisse haben. Noch viel wichtiger ist aber eine umfassende Erfahrung, damit erreicht werden kann, dass der Betroffene die Fahrerlaubnis entweder gar nicht erst verliert oder er schnellstmöglich wieder eine Fahrerlaubnis erhält. Dabei muss die besondere Bedeutung des Führerscheins für den Betroffenen berücksichtigt werden und es vor allem schnell gehandelt werden. Häufig laufen bereits Fristen der Fahrerlaubnisbehörde, der Polizei, der Bußgeldbehörde oder der Staatsanwaltschaft.
Bereits der Besitz von Cannabis kann zu führerscheinrechtlichen Konsequenzen führen.
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