Führerscheinentzug wegen Drogen ohne Fahren
Führerscheinentzug wegen Drogen ohne Fahren
Ein Führerscheinentzug wegen Drogen droht selbst dann, wenn der Betroffene gar nicht gefahren ist. Allein der Besitz von Drogen auch ohne fahren kann die Fahrerlaubnisbehörde berechtigen, die Fahreignung überprüfen zu lassen oder sogar den Führerschein mit sofortiger Wirkung zu entziehen. Insbesondere bei nachgewiesenem Konsum von harten Drogen wie Kokain, Heroin, Amphetamin und ähnlichen Drogen, muss der Betroffene mit einem sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.
Da der Führerscheinentzug wegen Drogen auch ohne fahren stets droht, sollten sich Betroffene schnellstmöglich nach einer Polizeikontrolle an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden, um die nächsten Schritte zu planen. Keinesfalls sollten Betroffene unbedacht Angaben gegenüber der Polizei oder der Fahrerlaubnisbehörde oder im Bußgeld oder Strafverfahren ohne anwaltlichen Rat tätigen.