Geldbuße Cannabis am Steuer
Bußgeld, Fahrverbot und Punkte bei Überschreitung der 3,5 ng-THC-Grenze
Bei der Überschreitung der 3,5 ng-THC-Grenze im Straßenverkehr drohen empfindliche Bußgelder, Fahrverbote und Punkte in Flensburg.
Ergibt sich aus den Umständen für die Polizei dann noch ein Cannabismissbrauch z.B. durch sehr hohe Abbauwerte (THC-COOH) oder durch Ihre Angaben etc., dann droht auch die Anordnung einer MPU oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis auch nach der neuen Gesetzeslage. Die neuen Bußgeldtatbestände bei Überschreitung der 3,5 ng-THC-Grenze im Straßenverkehr lauten wie folgt:
§ 24a Absatz 1a StVG:
1) Kraftfahrzeug geführt mit 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum
500 € Fahrverbot, 1 Monat, 2 Punkte
2) bei Eintragung von bereits einer einschlägigen Voreintragung im Fahreignungsregister
1.000 € Fahrverbot, 3 Monate, 2 Punkte
3) bei Eintragung von bereits mehreren einschlägigen Voreintragungen im Fahreignungsregister
1.500 €, Fahrverbot, 3 Monate, 2 Punkte
Wurden Sie daher bei Überschreitung der 3,5 ng-THC-Grenze im Straßenverkehr im Straßenverkehr angehalten oder wissen Sie nicht, ob Sie noch oder schon eine Voreintragung in Flensburg (Fahreignungsregister) haben oder kennen Sie Ihren THC-Blutwert nicht, so setzen sich bitte zeitnah mit uns in Verbindung. Es muss in jedem Fall geklärt werden, ob nach dem Bußgeldbescheid noch eine MPU droht oder sogar der Entzug des Führerscheins wegen des Verdachts auf Cannabismissbrauch!
Viel wichtiger ist aber: Bei Anhaltspunkten für einen Cannabismissbrauch (z.B. durch das Verhalten des Betroffenen, tatsächliche oder vermeintliche Angaben gegenüber der Polizei vor Ort, hohe THC- oder THC-COOH-Werte, früherer Eintragungen in der Führerscheinakte, sonstige Umstände während der Fahrt etc.) wird die Fahrerlaubnisbehörde den Betroffenen anschreiben, eine MPU fordern, die Fahreignung prüfen oder die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung entziehen!
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