Geschwindigkeitsübertretung
Geschwindigkeitsübertretung, Messgeräte und Messfehler
Betroffene sollten die Art und Weise der Messung als auch die konkreten Umstände der Messung überprüfen lassen. Immer wieder kommt es trotz jahrelangem Gebrauch von bestimmten Messgeräten heraus, dass in der Vergangenheit Tausende Betroffene gegebenenfalls zu Unrecht belangt worden sind.
Erst letztens machte das Messgerät "TrueSpeed, LTI 20-20" Schlagzeilen. Die Polizei stoppte Geschwindigkeitsmessungen mit diesen Laserpistolen, nachdem Messfehler beim Gerät aufgetaucht waren.
Selbst wenn gegen die Messung an sich keine Einwände erhoben werden können, so kann die Situation für den Betroffenen z.B. beim Fahrverbot oft deutlich verbessert werden.
Betroffene sollten die Art und Weise der Messung als auch die konkreten Umstände der Messung überprüfen lassen. Immer wieder kommt trotz jahrelangem Gebrauch von bestimmten Messgeräten heraus, dass in der Vergangenheit Tausende Betroffene gegebenenfalls zu Unrecht belangt worden sind.
Erst letztens machte das Messgerät "TrueSpeed, LTI 20-20" Schlagzeilen. Die Polizei stoppte Geschwindigkeitsmessung mit diesen Laserpistolen, nachdem Messfehler beim Gerät aufgetaucht waren.
Selbst wenn gegen die Messung an sich keine Einwände erhoben werden können, so kann die Situation für den Betroffenen z.B. beim Fahrverbot oft deutlich verbessert werden.
Ihre kostenlose Erstanfrage
Probleme mit dem Führerschein? Fachanwalt Dr. Pott!
Bei nachgewiesenem Konsum von Drogen droht stets der Entzug des Führerscheins und zwar unabhängig davon, ob bzw. mit wieviel Drogen im Blut Sie im Straßenverkehr erwischt worden sind. Bereits der Besitz von Drogen wie Cannabis, Kokain etc. kann zu führerscheinrechtlichen Konsequenzen führen. Daher ist eine schnelle und fundierte Erstberatung sehr wichtig, um einen Führerscheinentzug möglichst zu vermeiden.
Rechtsanwalt Dr. André Pott ist Partner der Kanzlei RPP Prof. Platena und Partner und Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht.
Bereits seit über 15 Jahren hat sich Rechtsanwalt Dr. Pott auf strafrechtliche und verkehrsrechtliche Fälle spezialisiert. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht hat Rechtsanwalt Dr. Pott in über 5.000 Fällen Mandanten bundesweit geholfen, unter anderem weil sie unter Drogeneinfluss im Straßenverkehr ein Fahrzeug geführt haben bzw. mit Drogen aufgefallen sind.
Gerade bei den Themen Führerschein, Drogen und Straßenverkehr muss der Rechtsanwalt fundierte theoretische Kenntnisse haben. Noch viel wichtiger ist aber eine umfassende Erfahrung, damit erreicht werden kann, dass der Betroffene die Fahrerlaubnis entweder gar nicht erst verliert oder er schnellstmöglich wieder eine Fahrerlaubnis erhält. Dabei muss die besondere Bedeutung des Führerscheins für den Betroffenen berücksichtigt werden und es vor allem schnell gehandelt werden. Häufig laufen bereits Fristen der Fahrerlaubnisbehörde, der Polizei, der Bußgeldbehörde oder der Staatsanwaltschaft.
Sie haben Fragen zu dem Thema Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr und Führerschein? Dann kontaktieren Sie uns gerne. Wir reagieren schnellstmöglich. Das Erstgespräch ist kostenlos. Wir vertreten Mandanten seit über 15 Jahren bundesweit bei straf- und verkehrsrechtlichen Problemen.
Die Bewertungen sprechen für uns:
"Ich hatte mich letztes Jahr wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr beim Herrn Pott gemeldet und ich wurde telefonisch beraten.
Ich hatte immer das Gefühl in sicheren Händen zu sein und die Strategie wurde immer klar kommuniziert. In den Gesprächen habe ich auch seine Erfahrung und Kompetenz gemerkt. Die Strategie von Herrn Pott hat funktioniert und das Verfahren gegen mich wurde eingestellt. In Sachen Verkehrsrecht habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht und der Preis war wirklich fair.
Kann ich nur jedem weiterempfehlen! Danke an Herrn Pott und sein Team! Sehr freundliches und kompetentes Team! :)
Viele Grüße aus Bayern, Ideal Abazi"
Kanzlei RPP Prof. Platena und Partner
Telefon: 05231/ 56818-0
E-Mail: info@rpp.de
Oder schreiben Sie uns über das untenstehende Kontaktformular. Wir werden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen melden!
Fehlern bei Geschwindigkeitsmeßgeräten:
Vor dem Gebrauch müssen eine Vielzahl an Tests (Geräteselbsttest, Displaytest, Visiertest und Nulltest ) und Überprüfungen durchgeführt werden, damit mit dem Messgerät überhaupt gemessen werden darf.
Mögliche Fehlerquellen aus der Praxis bei Messgeräten sind folgende:
- Eichung nicht vorhanden,
- keine neue Eichung nach Reparatur oder Wartung
- Schulung des Messbeamten nicht vorhanden oder nicht nachgewiesen
- Besonderheiten bei der Messstelle nicht berücksichtigt
- Messfeldrahmen falsch
- ein weiteres Fahrzeug befindet sich im Messfeldrahmen
- Reflexion des Messstrahls
- Kennzeichen des Fahrzeuges nicht erkennbar
- Fahrer nicht erkennbar
- Verschlüsselung/ Datenzugehörigkeit fehlerhaft
- weiteres Fahrzeug auf dem Gesamtbild ersichtlich
- Selbsttests nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt
- Selbsttests nicht oder nicht ordnungsgemäß protokolliert
- Verwechslung des Fahrzeuges bei der Messung
- Beschädigungen am Messgerät vorhanden
- Beschilderung an der Messstelle zuvor nicht überprüft
- Messgeräte nicht ordnungsgemäß aufgestellt
- Betroffener vor Angaben nicht belehrt
- Messung außerhalb des Geschwindigkeitsbereichs z.B. Fahrzeug noch tatsächlich noch vor dem Ortseingang gemessen
Sind auch bei Ihnen ein oder mehrere dieser Fehlerquellen oder sonstige Auffälligkeiten bei der Messung vorhanden, so sollten Sie die Messung tatsächlich auf jeden Fall überprüfen lassen.
Folgende Meßgeräte werden eingesetzt:
In Deutschland werden in der Regel folgende Messgeräte eingesetzt:
Folgende Messgeräte werden im Lasermessverfahren eingesetzt:
LeivtecXV2, LeivtecXV3, JenoptikTraffistar S350, Riegl LR 90-235/P, Riegl FG21-P, Vitronic PoliscanSpeed
Folgende Messgeräte werden im Radarmessverfahren eingesetzt:
Multanova MUVR 6F, Multanova MUVR 6FAFB, Traffipax Speedophot
Folgende Messgeräte werden im Koaxialmessverfahren eingesetzt:
TraffipaxTraffiphot-S, TraffipaxTraffistar S 330, Truvello M4, VDS M5speed
Folgende Messgeräte werden im Lichtschrankenverfahren/ Einseitensensorverfahren eingesetzt:
Eso µ80, Eso ES1.0,Eso ES 3.0
Folgende Messgeräte werden im Videomessverfahren eingesetzt:
Provida1245, 2601,2626,2626-1, Provida2000, Provida 2000 modular,VIDITVKS 3.0,ViBrAM,VAM,VAMA, BAMAS
Folgende Messgeräte werden bei der Rotlichtüberwachung eingesetzt:
GatsoTC-RG1 /Gatso GTC-GS11, Multanova Multastar C / Cspeed,
PoliScan F1/ F1 HP, RK3.0, TraffipaxTraffiPhot III, Truvello M4, 2000VKÜ RG-control