Grenzwerte/ Drogen im Verkehr/Führerscheinentzug
Achtung!
Achtung: Unabhängig von den Grenzwerten kommt auch eine Strafbarkeit z.B. wegen §§ 316, 315c StGB in Betracht. Zudem ist damit zu rechnen, dass die Fahrerlaubnisbehörde entweder die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung entzieht oder zumindest eine MPU anordnet. Bitte lassen Sie daher in keinem Fall den Bußgeldbescheid/ Strafbefehl rechtskräftig werden in der Annahme, damit hätte sich die Sache erledigt!
Grenzwerte bei Cannabis im Verkehr
frühere Grenzwerte beim Drogenkonsum:
Bei Cannabiskonsum wird häufig die Frage gestellt, ab wieviel ng/ml THC der Führerschein entzogen wird.
Wird ein Betroffener bei einer Polizeikontrolle mit drogentypischen Auffälligkeiten festgestellt, so wird in der Regel zunächst angeboten einen sogenannten Schnelltest zu machen. Weigert sich der Betroffene bzw. fällt der Schnelltest positiv aus, so wird eine Blutprobe entnommen. Die Blutprobe ist dann für das weitere Verfahren maßgeblich. Sie gelten für die Einordnung des Betroffenen für die Bußgeldbehörde, die Strafgerichte bzw. Führerscheinbehörde die festgestellten Blutwerte.
Insbesondere bei Cannabis wird maßgeblich darauf abgestellt, welche THC- bzw. THC-COOH-Werte festgestellt worden sind. So ist zum Beispiel für die Frage, ob man von einem Einfluss von Drogen auf den Betroffenen ausgehen kann, ein Grenzwert von 1 ng/ml maßgeblich.
Des weiteren kann die Führerscheinbehörde bzw. ein Verwaltungsgericht aus den entsprechenden Blutwerten Rückschlüsse auf das Konsumverhalten ziehen.
Hierfür ist dann zum einen der THC-Wert maßgeblich. Noch bedeutender kann allerdings der Wert des Abbauprodukts (THC-COOH-Wert) sein. Weist der Betroffene zum Beispiel einen Wert von 150 ng/ml THC-COOH auf, so kann die Führerscheinbehörde bzw. das Verwaltungsgericht von einem gelegentlichen Konsum ausgehen.
Eine Abgrenzung zwischen einmaligem und gelegentlichem Konsum im Bereich eines THC-COOH-Wertes bis zu 100 ng/ml erscheint aus wissenschaftlicher Sicht bei zeitnah zur Verkehrsteilnahme unter Cannabiseinfluss genommenen Blutproben grundsätzlich nicht möglich. (VG Schwerin (4. Kammer), Beschluss vom 14.01.2020 - 4 B 1713/19 SN).
Die Blutwerte spielen folglich eine ganz wesentliche Rolle bei der Verteidigung von Mandanten. Diese Werte müssen nach einer Fahrt unter Drogen zwingend in Erfahrung gebracht und berücksichtigt werden. Nur so kann geklärt werden, ob eine und wenn ja, welche Ordnungsverfügung droht, ein Führerscheinentzug abgewendet werden kann oder ob ein Rechtsmittel gegen einen Entzug der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde aussichtsreich ist.
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Grenzwerte Drogen Übersicht
Droge / Mittel |
Wirksubstanz |
Grenzwert |
Cannabis |
Tetrahydrocannabinol (THC) |
1 ng/ml |
Heroin |
Morphin |
10ng/ml |
Morphin |
Morphin |
10ng/ml |
Kokain |
Benzoylecgonin |
75ng/ml |
Amphetamine |
Amphetamin |
25ng/ml |
Designer-Amphetamine |
Methylendioxyamfetamin (MDA)Methylendioxyethylamfetamin (MDE)Methylendioxymetamfetamin (MDAE) |
25ng/ml, 25ng/ml, 25ng/ml |
Metamphetamin |
Metamfetamin |
25ng/ml |
Ab wieviel ng/ml wird der Führerschein entzogen?
Es gibt keinen festen Grenzwert, ab wieviel ng/ml der Führerschein entzogen wird.
Jedoch gibt es für einzelne Drogen wie THC, Amphetamin, Extasy, Heroin oder Kokain einzelne Grenzwerte.
Grenzwertunterschreitung
Die Oberlandesgerichte haben sich bislang unterschiedlich zu der Frage geäußert, ob der Bußgeldtatbestand des 24a StVG erfüllt ist, obwohl die Grenzwerte der Grenzwertkommission unterschritten worden sind.
Das OLG München (Beschluß vom 13. 3. 2006 - 4St RR 199/05) hat sich dazu wie folgt geäußert:
1) Die Rechtsprechung des BVerfG, wonach eine Verurteilung nach 24a StVG nur dann in Betracht kommt, wenn eine Konzentration des Rauschmittels festgestellt wird, die es möglich erscheinen lässt, dass der untersuchte Kraftfahrzeugführer am Straßenverkehr teilgenommen hat, obwohl seine Fahrtüchtigkeit eingeschränkt war, ist auch auf Amphetamin anzuwenden.
2. Eine Ahndung nach 24a StVG setzt auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG nicht voraus, dass bestimmte Grenzwerte erreicht werden.
3. Der analytische Grenzwert, ab dem sicher mit dem Auftreten von Ausfallerscheinungen, also mit einer Einschränkung der Fahrtüchtigkeit im Sinn der Rechtsprechung des BVerfG zu rechnen ist, beträgt für Amphetamin 25 ng/ml.
4. Wird dieser Grenzwert nicht erreicht, kommt eine Verurteilung nach 24a StVG nur in Betracht, wenn Umstände festgestellt werden, aus denen sich ergibt, dass die Fahrtüchtigkeit des Angeklagten trotz der verhältnismäßig niedrigen Betäubungsmittelkonzentration zwar nicht aufgehoben, aber doch eingeschränkt war.
Das OLG Jena (Beschluss vom 23. 2. 2012 - 1 Ss Bs 92/11) hingegen kommt zu dem Schluss, dass "der objektive Tatbestand des § 24a StVG in keinem Fall erfüllt ist, wenn die festgestellte Konzentration der Substanz eines berauschenden Mittels im Blut des Betroffenen deren jeweiligen analytischen Grenzwert unterschreitet. Das gilt selbst beim (vermeintlichen) Vorliegen rauschmitteltypischer (Ausfall-)Erscheinungen."
Achtung: Unabhängig von den Grenzwerten kommt auch eine Strafbarkeit z.B. wegen §§ 316, 315c StGB in Betracht. Zudem ist damit zu rechnen, dass die Fahrerlaubnisbehörde entweder die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung entzieht oder zumindest eine MPU anordnet. Bitte lassen Sie daher in keinem Fall den Bußgeldbescheid rechtskräftig werden in der Annahme, damit hätte sich die Sache erledigt!
Grenzwert Heroin/ Verkehr
Häufig wird die Frage gestellt, ab wieviel ng/ml Heroin der Führerschein entzogen wird.
Die Blutwerte spielen eine ganz wesentliche Rolle bei der Verteidigung von Mandanten.
Die Blutwerte müssen daher auch nach einer Fahrt unter Heroin zwingend in Erfahrung gebracht und berücksichtigt werden. Nur so kann geklärt werden, ob eine und wenn ja, welche Ordnungsverfügung droht, ein Führerscheinentzug abgewendet werden kann oder ob ein Rechtsmittel gegen einen Entzug der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde aussichtsreich ist.
Bei Heroin ist ab einem Wert von 10 ng/ml davon auszugehen, dass der Betroffene unter der Wirkung von Heroin am Straßenverkehr teilgenommen hat. Es droht daher ab 10 ng/ml, dass ein Bußgeldbescheid erlassen wird.
Achtung: Schon die Tatsache, dass ein Führerscheininhaber mit Heroin im Blut aufgefallen ist, lässt die Fahreignung entfallen. Es droht daher auch unterhalb des Grenzwertes ein sofortiger Entzug der Fahrerlaubnis durch die Führerscheinbehörde. Dies gilt selbst dann, wenn der Führerscheininhaber gar kein Kraftfahrzeug geführt hat. Bitte lassen Sie sich daher zeitnah kompetent beraten!
Grenzwert Morphin/ Bußgeld im Verkehr
Häufig wird die Frage gestellt, ab wieviel ng/ml Morphin der Führerschein entzogen wird.
Die Blutwerte spielen eine ganz wesentliche Rolle bei der Verteidigung von Mandanten.
Die Blutwerte müssen daher auch nach einer Fahrt unter Mophin zwingend in Erfahrung gebracht und berücksichtigt werden. Nur so kann geklärt werden, ob eine und wenn ja, welche Ordnungsverfügung droht, ein Führerscheinentzug abgewendet werden kann oder ob ein Rechtsmittel gegen einen Entzug der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde aussichtsreich ist.
Bei Morphin ist ab einem Wert von 10 ng/ml davon auszugehen, dass der Betroffene unter der Wirkung von Morphin am Straßenverkehr teilgenommen hat. Es droht daher ab 10 ng/ml, dass ein Bußgeldbescheid erlassen wird.
Achtung: Schon die Tatsache, dass ein Führerscheininhaber mit Morphin im Blut aufgefallen ist, lässt die Fahreignung entfallen. Es droht daher auch unterhalb des Grenzwertes ein sofortiger Entzug der Fahrerlaubnis durch die Führerscheinbehörde. Dies gilt selbst dann, wenn der Führerscheininhaber gar kein Kraftfahrzeug geführt hat. Bitte lassen Sie sich daher zeitnah kompetent beraten!
Grenzwert Kokain/ Bußgeld Verkehr
Häufig wird die Frage gestellt, ab wieviel ng/ml Kokain der Führerschein entzogen wird.
Die Blutwerte spielen eine ganz wesentliche Rolle bei der Verteidigung von Mandanten.
Die Blutwerte müssen daher auch nach einer Fahrt unter Kokain zwingend in Erfahrung gebracht und berücksichtigt werden. Nur so kann geklärt werden, ob eine und wenn ja, welche Ordnungsverfügung droht, ein Führerscheinentzug abgewendet werden kann oder ob ein Rechtsmittel gegen einen Entzug der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde aussichtsreich ist.
Bei Kokain ist ab einem Wert von 75 ng/ml davon auszugehen, dass der Betroffene unter der Wirkung von Heroin am Straßenverkehr teilgenommen hat. Es droht daher ab 75 ng/ml, dass ein Bußgeldbescheid erlassen wird mit einem Fahrverbot.
Achtung: Schon die Tatsache, dass ein Führerscheininhaber mit Kokain im Blut aufgefallen ist, lässt die Fahreignung entfallen. Es droht daher auch unterhalb des Grenzwertes ein sofortiger Entzug der Fahrerlaubnis durch die Führerscheinbehörde. Dies gilt selbst dann, wenn der Führerscheininhaber gar kein Kraftfahrzeug geführt hat. Bitte lassen Sie sich daher zeitnah kompetent beraten!
Grenzwert Amphetamin/ Bußgeld Verkehr
Häufig wird die Frage gestellt, ab wieviel ng/ml Amphetamin der Führerschein entzogen wird.
Die Blutwerte spielen eine ganz wesentliche Rolle bei der Verteidigung von Mandanten.
Die Blutwerte müssen daher auch nach einer Fahrt unter Amphetamin zwingend in Erfahrung gebracht und berücksichtigt werden. Nur so kann geklärt werden, ob eine und wenn ja, welche Ordnungsverfügung droht, ein Führerscheinentzug abgewendet werden kann oder ob ein Rechtsmittel gegen einen Entzug der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde aussichtsreich ist.
Bei Amphetamin ist ab einem Wert von 25 ng/ml davon auszugehen, dass der Betroffene unter der Wirkung von Amphetamin am Straßenverkehr teilgenommen hat. Es droht daher ab 25 ng/ml, dass ein Bußgeldbescheid erlassen wird.
Achtung: Schon die Tatsache, dass ein Führerscheininhaber mit Kokain im Blut aufgefallen ist, lässt die Fahreignung entfallen. Es droht daher auch unterhalb des Grenzwertes ein sofortiger Entzug der Fahrerlaubnis durch die Führerscheinbehörde. Dies gilt selbst dann, wenn der Führerscheininhaber gar kein Kraftfahrzeug geführt hat. Bitte lassen Sie sich daher zeitnah kompetent beraten!