Kosten
Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?
Kosten:
Werden Betroffene mit Drogen von der Polizei angetroffen bzw. werden sie bei einer Fahrt unter Drogeneinfluss angehalten, so werden die entsprechenden Behörden Verfahren gegen die Betroffenen einleiten.
Sowohl Verfahren der Bußgeldbehörde als auch der Staatsanwaltschaft als auch der Führerscheinbehörde sind zwingend ernst zunehmen. Kein Betroffener sollte auch nur eines dieser Verfahren ohne einen Fachanwalt im Bereich Verkehrsrecht/Strafrecht durchlaufen. Als Experte im Bereich Strafrecht und Verkehrsrecht sollten lediglich Fachanwälte für Verkehrsrecht und Fachanwälte für Strafrecht kontaktiert werden, die nachweislich auch umfangreiche Erfahrung im Bereich Drogen im Straßenverkehr haben.
Die Kosten für die Vertretung übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht. Die anwaltliche Tätigkeit ist zumindest dann für den Betroffenen kostenlos. Allenfalls trägt er eine Selbstbeteiligung, soweit diese mit der Rechtschutzversicherung vereinbart worden ist.
In jedem Fall sollte der Betroffene eine erste Beratung mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht vereinbaren. Aufgrund dieser Erstberatung, die auch eine Akteneinsicht beinhaltet, kann der Betroffene sodann die weiteren Schritte und auch die weiteren Kosten mit dem Rechtsanwalt konkret erörtern. Der Betroffene hat dann die Möglichkeit zu entscheiden, in welchem Umfang er die Hilfe des Fachanwalts in Anspruch nehmen möchte.
Die Tätigkeit des Fachanwalts ist in der Regel von der Rechtsschutzversicherung zu tragen, soweit eine solche für Verkehrsrecht vorliegt. Ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten trägt, klärt in der Regel auch der Rechtsanwalt für den Betroffenen.
Zudem werden für weitere Kosten z.B. für ein gerichtliches Verfahren oder für eine anstehende MPU anfallen. Auch diese Kosten werden ggf. von einer Rechtsschutzversicherung übernommen.
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Fachanwaltskanzlei RPP Prof. Platena und Partner
Rechtsanwalt Dr. André Pott
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