Neue Rechtslage bei Cannabis und FührerscheinNeue Rechtslage bei Cannabis und Führerschein 2024
Cannabis, MPU und Entzug der Fahrerlaubnis
Cannabis, MPU und Entzug der Fahrerlaubnis
Zusammen mit dem Cannabisgesetz wurde auch die rechtliche Grundlage der Führerscheinbehörden geändert. Die Führerscheinbehörde muss bei der Frage, ob die Beibringung einer MPU, ein ärztliches Gutachten oder ein sofortiger Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet werden kann in Fällen von nachgewiesenem Cannabiskonsum oder in Fällen von Cannabisbesitz nunmehr nach § 13a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) entscheiden. Der neue § 13a FeV gilt seit dem 01.04.24.
Wichtig ist aber: Bei Anhaltspunkten für einen Cannabismissbrauch (z.B. durch das Verhalten des Betroffenen, tatsächliche oder vermeintliche Angaben gegenüber der Polizei vor Ort, hohe THC- oder THC-COOH-Werte, früherer Eintragungen in der Führerscheinakte, sonstige Umstände während der Fahrt etc.) wird die Fahrerlaubnisbehörde den Betroffenen anschreiben, eine MPU fordern, die Fahreignung prüfen oder die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung entziehen!
Die neue Regelung ist die logische Konsequenz der Regierung, den Konsum und den Besitz von Cannabis in Grenzen zu legalisieren. Da Cannabis folglich dann auch nicht mehr als „Droge“ gilt, gelten für Cannabis anders als z.B. für sogenannte harte Drogen wie Heroin, Kokain oder Amphetamin, nunmehr grundlegend andere Regelungen.
Der neue § 13a FeV regelt für Cannabis im Wesentlichen Folgendes:
Die Führerscheinbehörde kann ein ärztliches Gutachten verlangen, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme von Cannabisabhängigkeit begründen.
Die Führerscheinbehörde kann ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) anfordern, wenn
a) nach dem ärztlichen Gutachten zwar keine Cannabisabhängigkeit, jedoch Anzeichen für Cannabismissbrauch vorliegen oder sonst Tatsachen die Annahme von Cannabismissbrauch begründen,
b) wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss begangen wurden,
c) die Fahrerlaubnis aus einem der unter den Buchstaben a und b genannten Gründen entzogen war oder
d) die Fahrerlaubnis aus einem der unter den Buchstaben a und b genannten Gründen entzogen war oder
In jedem Fall muss im Einzelfall geprüft werden, ob in Zukunft und auch für Fälle vor dem 01.04.24 die Führerscheinbehörde noch immer eine MPU oder ein ärztliches Gutachten verlangen darf.
Gleiches gilt natürlich für die Frage, ob ein (sofortiger) Entzug der Fahrerlaubnis wegen nachgewiesenem Cannabiskonsum (noch) rechtmäßig ist. Bei der Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangenem Entzug der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsums ist ebenfalls zu prüfen, ob die Behörde z.B. eine vorherige MPU noch immer anfordern darf.
Im Bereich der Bußgeldverfahren und Strafverfahren bleibt abzuwarten, welche Wirkstoffgrenze von THC festgelegt wird. Derzeit deutet vieles darauf hin, dass ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm/Milliliter gesetzlich festgeschrieben werden könnte. Daher sollte in jedem Fall auch ein Bußgeldbescheid oder ein Strafverfahren nicht einfach hingenommen werden. Es droht immer noch die anschließende Überprüfung der Fahreignung durch die Führerscheinbehörde bzw. der sofortige Entzug der Fahrerlaubnis. Sollten Sie daher in Zukunft wegen des Besitzes oder des Konsums von Cannabis von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder einer anderen Behörde angeschrieben werden, sollten Sie die Vorwürfe auf jeden Fall überprüfen lassen, da trotz der neuen gesetzlichen Regelungen immer noch massive Probleme bezüglich des Führerscheins sich anschließend ergeben können.
Aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung ist derzeit es nur schwer absehbar, wie die Behörden in den Einzelfällen entscheiden. Leider gibt es selbstverständlich auch noch keine gerichtlichen oder obergerichtlichen Entscheidungen. Hiermit ist wohl frühestens in ein paar Monaten zu rechnen.
Insbesondere aufgrund der geänderten für den Betroffenen vielversprechenden gesetzlichen Änderungen bei Cannabiskonsum und bei Cannabisbesitz, lohnt es sich umso mehr, die Rechtslage überprüfen zu lassen. Bitte lassen Sie keine Entscheidungen von Führerscheinbehörden, Bußgeldbehörden, Polizei oder Staatsanwaltschaft im Hinblick auf festgestellten Cannabiskonsum oder Cannabisbesitz ungeprüft rechtskräftig werden. Hierdurch würden Sie die Chance vergeben, Ihre Situation deutlich zu verbessern.
Änderungen bei Cannabis und Führerschein 2024
Insbesondere im Jahr 2024 fragen uns vermehrt Mandanten, ob denn der aktuelle Bußgeldbescheid, die Anordnung der Führerscheinbehörde oder die Maßnahme der Staatsanwaltschaft noch rechtmäßig ist, da doch der Gesetzgeber plant, die Gesetze in Bezug auf Cannabis zu entschärfen.
Wichtig ist aber: Bei Anhaltspunkten für einen Cannabismissbrauch (z.B. durch das Verhalten des Betroffenen, tatsächliche oder vermeintliche Angaben gegenüber der Polizei vor Ort, hohe THC- oder THC-COOH-Werte, früherer Eintragungen in der Führerscheinakte, sonstige Umstände während der Fahrt etc.) wird die Fahrerlaubnisbehörde den Betroffenen anschreiben, eine MPU fordern, die Fahreignung prüfen oder die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung entziehen!
Derzeit wurden die Gesetze noch nicht in Kraft gesetzt. Dies bedeutet, dass derzeit noch die alte Rechtslage gilt. Selbstverständlich kann man zugunsten der Mandantschaft argumentieren, dass die Gesetzeslage sich in Zukunft deutlich entschärfen wird. Wie sich dies allerdings im Einzelfall auf das Bußgeldverfahren, die Entziehung des Führerscheins oder die Strafe im Ermittlungsverfahren auswirken wird, bleibt abzuwarten. Es bleibt auch abzuwarten, wann die Entschärfungen greifen sollen und ob sie rückwirkend für Altfälle gelten sollen oder erst für Drogenfahrten ab einem gewissen Zeitpunkt. All dies bleibt abzuwarten.
Immerhin hat die Diskussion über den neuen Umgang mit Cannabis auch zu neuen Erkenntnissen geführt. Cannabis ist die häufigste illegale Wirksubstanz im Strassenverkehr. Das Bundesamt für Gesundheit hat daher eine Studien Auftrag gegeben, ab welchen Grenzwerten der Cannabiskonsum tatsächlich eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt. Die Studie hat folgende Erkenntnisse ergeben:
1) Erste Beeinträchtigungen ergeben sich ab einer Konzentration von 1 – 2,5 ng/mL THC im Blut.
2) 3,0 – 4,1 ng/mL THC im Blut beeinträchtigt Verkehrsteilnehmer in etwa so stark, wie wenn sie 0,5‰ Alkohol im Blut hätten.
3) Ein erhöhtes Unfallrisiko für Cannabis ergibt sich ab einem Wert von 5 ng/mL THC.
4) Das Unfallrisiko ist besonders in der ersten Stunde nach dem Konsum erhöht. Nach 2 bis 4 Stunden nimmt das Unfallrisiko wieder ab.
5) Mischkonsum mit Alkohol führt zu einer deutlichen Verschlechterung der Fahrfähigkeit
Wichtig ist aber: Bei Anhaltspunkten für einen Cannabismissbrauch (z.B. durch das Verhalten des Betroffenen, tatsächliche oder vermeintliche Angaben gegenüber der Polizei vor Ort, hohe THC- oder THC-COOH-Werte, früherer Eintragungen in der Führerscheinakte, sonstige Umstände während der Fahrt etc.) wird die Fahrerlaubnisbehörde den Betroffenen anschreiben, eine MPU fordern, die Fahreignung prüfen oder die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung entziehen!
Wo geht die Reise hin?
Aus diesen Erkenntnissen heraus die Bundesregierung folgende Handlungsmöglichkeiten
A) Die aktuellen Grenzwerte werden beibehalten. Zur Garantie der Verkehrssicherheit wird in Kauf genommen, dass Verkehrsteilnehmer sanktioniert werden,
deren Fahrfähigkeit möglicherweise nicht beeinträchtigt ist.
B) Der Grenzwert wird auf einen Schwellenwert von 3 ng/mL angehoben. Damit würden diejenigen Autofahrer belangt, die tatsächlich messbare Beeinträchtigungen aufweisen.
C) Es wird ein mehrstufiges System umgesetzt mit zwei Grenzwerten (1,5 ng/mL und 3 ng/mL). Ab dem oberen Grenzwert ist die Fahrunfähigkeit erwiesen, was eine Fahreignungsabklärung mit sich bringt. Für den Bereich zwischen den Grenzwerten könnten andere mildere Maßnahmen angeordnet werden.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir konkretere Angaben erst nach Inkrafttreten der jeweiligen gesetzlichen Regelungen treffen können. Wir werden die Entwicklung natürlich sehr genau beobachten. Insbesondere im Jahr 2024 fragen uns vermehrt Mandanten, ob denn der aktuelle Bußgeldbescheid, die Anordnung der Führerscheinbehörde oder die Maßnahme der Staatsanwaltschaft noch rechtmäßig ist, da doch der Gesetzgeber plant, die Gesetze in Bezug auf Cannabis zu entschärfen.
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Es ist wirklich sehr bedauerlich, wie schwer es für eine Privatperson ist, die richtigen Informationen.
Daran verzweifeln viele Betroffene, versuchen erst gar nicht ihr Recht zu bekommen und leiden still vor sich hin.
Schön, dass es solche Seiten, wie Ihre gibt, die Mut machen,kostenlos eine erste Einschätzung geben und so den Betroffenen doch den Mut geben zu kämpfen!
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe und Ihr Engagement"
Fachanwaltskanzlei RPP Prof. Platena und Partner
Rechtsanwalt Dr. André Pott
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