Punkteabbau bis zu 5 Punkten
Punkteabbau bis 5 Punkte
Bei 8 Punkten wird der Führerschein in der Regel entzogen. Daher sollten Führerscheininhaber ihre Punkte in Flensburg im Blick haben.
Eine Abfrage kann jeder Führerscheininhaber selbst vornehmen unter folgendem Link:
Kraftfahrt-Bundesamt - Auskunft aus dem Fahreignungsregister
Es gibt die Möglichkeit, bis zum Erreichen von 5 Punkten einen Punkt durch die Teilnahme an einem sog. Fahreignungsseminar löschen zu können.
Folgende Voraussetzungen sind zu beachten:
1) freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar. Kosten ca. 200 – 400 €
2) Vorlage der Teilnahmebescheinigung bei der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Seminars
3) der Punktestand beträgt max. 5 Punkte; maßgeblich ist der Punktestand zum Zeitpunkt der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung. Bei der Berechnung zu berücksichtigen sind nicht nur die bereits rechtskräftig eingetragenen Punkte im Fahreignungsregister, sondern auch die Punkte, die sich aus Taten ergeben, die zum Zeitpunkt der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung bereits begangen waren und erst später zu einer Eintragung im Fahreignungsregister führen
4) Der Besuch eines Fahreignungsseminars führt jeweils nur einmal innerhalb von fünf Jahren zu einem Punktabzug. Für den zu verringernden Punktestand und die Berechnung der Fünfjahresfrist ist jeweils das Ausstellungsdatum der Teilnahmebescheinigung maßgeblich
Sie sollten sich daher möglichst zeitnah über die Möglichkeiten in Ihrem Fall erkundigen.