Rechtsmittel gegen Führerscheinentzug
Rechtsmittel gegen Entziehung der Fahrerlaubnis
Sowohl gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis als auch gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Entziehung der Fahrerlaubnis besteht die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen.
Als Rechtsmittel gegen den Entzug der Fahrerlaubnis kommen hier in Betracht der Widerspruch als auch eine Klage in Form der sog. Anfechtungsklage.
Soweit Aussichten in der Hauptsache bestehen, macht es auch Sinn die Anordnung der sofortigen Vollziehung mit dem entsprechenden Rechtsmittel anzugreifen. Hier muss dann ein gesonderter Antrag gestellt werden. Das Gericht prüft dann summarisch, d.h. überschlägig, ob in der Hauptsache mit einem Erfolg zu rechnen ist. Für diesen Fall wird dann in der Regel auch die sofortige Vollziehung aufgehoben werden.
Wichtig ist, dass für den Fall, dass jemand eine entsprechende Verfügung von einer Fahrerlaubnisbehörde erhalten hat, die dortigen Rechtsmittelfristen beachtet. In der Regel betragen diese einen Monat ab Zustellung des Bescheides.
Bei einer Fristversäumnis ist ansonsten der Entzug der Fahrerlaubnis rechtskräftig und kann nur noch in Ausnahmefällen angegriffen werden. Sofern ist das wichtigste, keine Rechtsmittelfristen verstreichen zu lassen und sich möglichst zeitnah anwaltlich beraten zu lassen.