Strafe für Drogen am Steuer
Strafe für Drogen am Steuer
Welche Strafe droht für Drogen am Steuer? Diese Frage stellt sich schnell, wenn Betroffene unter Drogen am Steuer ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr geführt haben. Die Strafen für Drogen am Steuer sind unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich muss der Betroffene damit rechnen, dass er ein Bußgeld bekommt für die Fahrt unter Drogen am Steuer. Für einen Ersttäter wird eine Geldbuße von 500 € fällig und ein Monat Fahrverbot. Wurden bei dem Betroffenen während der Fahrt oder Polizeikontrolle noch Ausfallerscheinungen festgestellt, droht auch eine Verurteilung wegen einer Drogenfahrt gem. § 316 StGB. Dann drohen hier für einen Ersttäter eine Geldstrafe von einem Monatsnettolohn, ein Entzug der Fahrerlaubnis und eine Sperre von insgesamt einem Jahr. Kam es bei einer Fahrt unter Drogen am Steuer zu einem Verkehrsunfall, kann die Strafe noch höher ausfallen.
Unabhängig von dem Bußgeld oder der Geldstrafe, die von der Bußgeldbehörde oder dem Gericht festgesetzt wird, muss der Betroffene stets mit einer anschließenden zusätzlichen Überprüfung der Fahreignung durch die Fahrerlaubnisbehörde rechnen. Die Fahrerlaubnisbehörde wird dann regelmäßig ein ärztliches Gutachten, eine MPU oder sogar den sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis anordnen.
Betroffene sollten daher schon gegen den Bußgeldbescheid oder die Verurteilung im Strafverfahren frühestmöglich tätig werden und den Bußgeldbescheid oder das Urteil nicht einfach rechtskräftig werden lassen in der Hoffnung, die Sache hätte sich damit erledigt.