Strafen bei gleichzeitigem Konsum von Alkohol und Cannabis (THC)
Bußgeld, Fahrverbot und Punkte bei gleichzeitigem Konsum von Alkohol und Cannabis (THC)
Bei gleichzeitigem Konsum von Alkohol und Cannabis (THC) im Straßenverkehr drohen empfindliche Bußgelder, Fahrverbote und Punkte in Flensburg. Ein Kraftfahrzeug zu führen bei gleichzeitigen Konsum von Alkohol und Cannabis ist daher keine gute Idee; das kann schnell sehr teuer werden. Grundsätzlich nicht betroffen sind demnach Fußgänger und Fahrradfahrer im Straßenverkehr.
Ergibt sich aus den Umständen für die Polizei dann noch ein Cannabismissbrauch z.B. durch sehr hohe Abbauwerte (THC-COOH) oder durch Ihre Angaben etc., dann droht auch die Anordnung einer MPU oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis auch nach der neuen Gesetzeslage. Die neuen Bußgeldtatbestände bei gleichzeitigem Konsum von Alkohol und Cannabis (THC) im Straßenverkehr lauten wie folgt:
§ 24a Absatz 2a StVG:
1) Als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum und 1. ein alkoholisches Getränk zu sich genommen oder 2. die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten
1.000 € Fahrverbot, 1 Monat, 2 Punkte
2) bei Eintragung von bereits einer einschlägigen Voreintragung im Fahreignungsregister
1.500 € Fahrverbot, 3 Monate, 2 Punkte
3) bei Eintragung von bereits mehreren einschlägigen Voreintragungen im Fahreignungsregister
2.000 €, Fahrverbot, 3 Monate, 2 Punkte
Wurden Sie daher im Straßenverkehr angetroffen bei gleichzeitigem Konsum von Alkohol und Cannabis (THC) oder wissen Sie nicht, ob Sie noch oder schon eine Voreintragung in Flensburg (Fahreignungsregister) haben oder kennen Sie Ihren THC-Blutwert nicht, so setzen sich bitte zeitnah mit uns in Verbindung. Es muss in jedem Fall geklärt werden, ob nach dem Bußgeldbescheid noch eine MPU droht oder sogar der Entzug des Führerscheins wegen des Verdachts auf Cannabismissbrauch!
Viel wichtiger ist aber: Bei Anhaltspunkten für einen Cannabismissbrauch (z.B. durch das Verhalten des Betroffenen, tatsächliche oder vermeintliche Angaben gegenüber der Polizei vor Ort, hohe THC- oder THC-COOH-Werte, früherer Eintragungen in der Führerscheinakte, sonstige Umstände während der Fahrt etc.) wird die Fahrerlaubnisbehörde den Betroffenen anschreiben, eine MPU fordern, die Fahreignung prüfen oder die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung entziehen!
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