Unterschied Fahrerlaubnisentzug und Fahrverbot
Fahrerlaubnisentzug/ Fahrverbot nach Drogenfahrt
Unterschied Fahrerlaubnisentzug und Fahrverbot
Ein Fahrverbot kann maximal für die Dauer von drei Monaten angeordnet werden. Der Betroffene muss im Zeitpunkt des Fahrverbotes seinen Führerschein abgeben. Nach Ablauf der festgesetzten Fahrverbotsfrist wird der Führerschein dann automatisch wieder an den Betroffene zurückgegeben. Der Betroffene darf dann wieder fahren.
Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis wird diese endgültig entzogen. Der Betroffene besitzt dann keine Fahrerlaubnis mehr. Sein Führerschein wird eingezogen. Wenn der Betroffene keine neue Fahrerlaubnis beantragt, wird er auch nicht automatisch wieder eine solche zugeteilt bekommen.
Nach einem Entzug einer Fahrerlaubnis muss folglich wieder eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden. Soweit keine besonderen Gründe vorliegen und zwischen dem Entzug der Fahrerlaubnis und dem Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nicht mehrere Jahre liegen, wird keine neue Führerscheinprüfung gefordert werden.
Der Betroffene muss allerdings insbesondere nach einem Entzug einer Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums zwingend damit rechnen, dass eine Abstinenzfrist von ihm gefordert wird und eine MPU gefordert wird. Insbesondere Hinblick auf die Abstinenzfrist und Hinblick auf die zu erwartende MPU muss sich der Betroffene schnellstmöglich fundierte darüber informieren, wie er sich auf beides angemessen und kostengünstig vorbereiten kann.