Wann liegt Cannabismissbrauch vor?
Was ist Cannabismissbrauch? Wann droht eine MPU?
Was ist Cannabismissbrauch? Wann droht eine MPU?
Wer im Straßenverkehr mit THC im Blut festgestellt wird, muss damit rechnen, dass nach der Polizeikontrolle die Führerscheinstelle informiert wird und diese prüft, ob sogenannte Eignungszweifel infolge des festgestellten Cannabiskonsums beim Betroffenen vorliegen.
Vor der neuen Gesetzeslage gab es bestimmte Richtwerte, ab denen die Anordnung einer MPU erfolgt. So durfte z.B. auf einen regelmäßigen Konsum ab einem Wert von 150 Nanogramm/Milliliter THC-COOH geschlossen werden.
Es wurde zudem unterschieden in einmaligen, gelegentlichen oder regelmäßigen Konsum. Es gab eine Vielzahl an Urteilen, an denen sich die Führerscheinbehörden, die Polizei, die Richter, die Verkehrspsychologen und letztendlich auch die Rechtsanwälte orientieren konnten.
Durch die neue Gesetzeslage wurde alles anders.
Nach der neuen Gesetzeslage (§ 13a FeV) kann eine MPU unter anderem dann angeordnet werden, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein sogenannter Cannabismissbrauch bei dem Betroffenen vorliegt.
Die spannende Frage ist allerdings nunmehr, was Cannabismissbrauch eigentlich im konkreten Einzelfall bedeutet? Ab wann liegen ausreichende Anhaltspunkte für einen Cannabismissbrauch vor, damit die Führerscheinstellen zu Recht eine MPU vom Betroffenen verlangen dürfen.
Derzeit gibt es noch keinerlei Richtlinien oder Urteile. Auf diese muss gegebenenfalls auch noch Monate oder sogar Jahre gewartet werden.
Feststeht, dass es derzeit klare Grenzwerte, ab denen Führerscheinbehörden auf einen Cannabismissbrauch schließen dürfen nicht gibt.
Die Führerscheinbehörde darf nicht pauschal sagen, dass z.B. ab einem Wert von 25 Nanogramm/Milliliter THC oder ab einem Wert von 150 Nanogramm/Milliliter THC-COOH ein Cannabismissbrauch vorliegt. Die Anordnung einer MPU allein wegen der Überschreitung von Grenzwerten dürfte in der Regel nicht rechtmäßig sein
Ein Cannabismissbrauch kann angenommen werden, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die auf einen unsachgemäßen Konsum von Cannabis hindeuten. Dies kann z.B. sein ein täglicher Konsum, ein deutlich übermäßiger Konsum mit Ausfallerscheinungen, ein Konsum zusammen mit anderen Drogen oder mit Alkohol, ein Konsum zusammen mit anderen Auffälligkeiten wie z.B. Aggressivität oder der Begehung von Straftaten.
Die Behörden können hierbei auch auf die Angaben des Betroffenen z.B. im Rahmen der Polizeikontrolle oder durch spätere Äußerung bei einer Anhörung zurückgreifen. Betroffene sollten daher keinerlei Angaben machen, die sie wohl möglich erst belasten.
Letztendlich muss die Führerscheinbehörde in jedem Einzelfall prüfen und begründen, warum ein Cannabismissbrauch in dem konkreten Einzelfall vorliegen soll. Die Anordnung einer MPU ist eine sehr einschneidende Maßnahme, die mit hohen Kosten, meist 1000 € oder mehr, verbunden sein kann. Letztendlich muss die Führerscheinbehörde daher zu Recht in jedem Einzelfall prüfen und begründen, warum ein Cannabismissbrauch in dem konkreten Einzelfall vorliegen soll.
Es wird sich in Zukunft immer mehr herauskristallisieren, ab wann die Behörden rechtmäßig von einem Cannabismissbrauch ausgehen dürfen und wann nicht.
Betroffene müssen wissen, dass auch nach der Legalisierung von Cannabis stets das Risiko besteht, dass eine MPU angeordnet wird und am Ende oft der Entzug des Führerscheins droht, da keine ausreichende Abstinenzzeit nachgewiesen werden kann.
Sofern Sie also von der Polizei im Straßenverkehr wegen Cannabis angehalten werden, melden Sie sich gerne bei uns, damit wir mit Ihnen in Ihrem konkreten Einzelfall das weitere Vorgehen besprechen können. Eine erste Beratung bieten wir für Sie kostenlos an.