Widerspruch gegen Führerscheinentzug Drogen
Widerspruch gegen Führerscheinentzug Drogen
Gegen den Führerscheinentzug wegen Drogen kann Widerspruch einlegt werden. Es wird dann im vorläufigen Verfahren geprüft, ob aufgrund des Widerspruchs gegen den Führerscheinentzug wegen Drogen der Führerschein wieder an den Betroffenen zurückgegeben werden muss.
Es ist allerdings ratsam, vor einem Widerspruch gegen den Führerscheinentzug wegen Drogen oder Alkohol Akteneinsicht zu beantragen und die Erfolgsaussichten des Widerspruchs prüfen zu lassen. Das Verfahren wird ansonsten verzögert und kann sogar in die falsche Richtung gelenkt werden, wenn unbedacht und unnötig gegen einen berechtigten Führerscheinentzug vorgegangen wird.
In jedem Fall sollten sich Betroffene daher vor einem Widerspruch gegen den Führerscheinentzug wegen Drogen und Alkohol anwaltlich beraten lassen.